Und auf der Dienststelle ging der Ärger weiter...

Radfahrer (40) sturzbetrunken und völlig uneinsichtig - zufällig vorbeikommender Hauptkommissar muss ihn zu Boden zwingen, Passant unterstützt spontan den Polizisten

Dienstag 27. Februar 2018 - Bad Münder (wbn). Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte - dies sind vorläufig die Straftatbestände, die einem 40-jährigen Mann aus Bad Münder vorgeworfen werden.

Was war geschehen? Die Polizei Bad Münder schildert den Ablauf wie folgt: Der 40-Jährige war am Montagabend gegen 19.30 Uhr als Radfahrer in der Innenstadt von Bad Münder unterwegs. Im Kurvenbereich Lange Straße / Bahnhofstraße und an der Einmündung Bahnhofstraße / Angerstraße fiel der Radfahrer durch seine gefährdende Fahrweise auf, so dass ein Autofahrer eine Gefahrenbremsung durchführen musste.

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Im Bereich Angerstraße / Bahnhofstraße stürzte der offenbar alkoholisierte Mann mit seinem Fahrrad. Ein zufällig in seiner Freizeit vorbeikommender Polizeibeamter sprach den Mann auf seine Fahrweise und Alkoholbeeinflussung hin an. Nachdem der Polizeibeamte sich als solcher zu erkennen gegeben hatte und eine Weiterfahrt verhindern wollte, schlug der 40-Jährige dem 53-jährigen Polizeihauptkommissar unvermittelt mit der Hand ins Gesicht. Als der Schläger fortwährend den Beamten bedrohte, brachte der Hauptkommissar den Aggressor auf den Boden. Bis zum Eintreffen der alarmierten Funkstreifenwagenbesatzung unterstützte ein unbeteiligter Passant (22) den Polizeibeamten in zivil. Die Aggressivität des 40-Jährigen richtete sich nun auch gegen den 22-Jährigen, der durch Tritte ebenfalls verletzt wurde.

Als der polizeibekannte Mann zur Dienststelle gebracht werden sollte, beleidigte er fortgesetzt die Beamten und trat nach ihnen.

Ein Polizeikommissar (24) wurde durch einen gezielten Tritt am Knie verletzt.

Dem Beschuldigten wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Aufgrund der gezeigten überdurchschnittlichen Aggressivität gehen die Beamten davon aus, dass der Mann neben der wahrnehmbaren Alkoholbeeinflussung noch zusätzlich unter dem Einfluss von Drogen gestanden haben dürfte. Rückschlüsse darauf soll die Analyse der Blutprobe ergeben.

Nach einer Untersuchung in einem Krankenhaus (der Beschuldigte klagte über Schmerzen im Arm) durfte er die Nacht zur Ausnüchterung in einer Polizeizelle verbringen. Hier randalierte der Mann weiter und beschädigte die Zelleneinrichtung."

 

 
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