Strafmaß zu niedrig!

Lügde-Prozess: Nur Haft auf Bewährung für Sexualstraftäter Heiko V.? - Staatsanwaltschaft Detmold geht sofort in Revision

Donnerstag 18. Juli 2019 - Lügde (wbn). So einfach soll Heiko V. nicht davonkommen! Die Staatsanwaltschaft Detmold geht nach dem ersten Urteil in der Serie von Kindesmissbrauchsverbrechen auf dem Campingplatz in Lügde unverzüglich in Revision.

Dies ist heute Morgen und damit gleich am Tag nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht in Detmold seitens der Staatsanwaltschaft beschlossen worden. Presse-Staatsanwältin Johanna Dämmig hat dies auf Anfrage der Weserbergland-Nachrichten.de bestätigt. 

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Zunächst wird erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. Das kann einen Monat dauern.

Während seitens der Staatsanwaltschaft auf ein Strafmaß von zwei Jahren und neun Monaten Haft gegen den Angeklagten Heiko V. aus dem niedersächsischen Stade plädiert worden war, sind die drei Richterinnen am Landgericht in Detmold mit zwei Jahren Haft zur Bewährung deutlich unter dieser Forderung geblieben.

Der verurteilte Kraftfahrer und Feuerwehrmann Heiko V. (49) hatte den schweren sexuellen Missbrauch eines zehn Jahre jungen Mädchens auf dem Campingplatz in Lügde in Auftrag gegeben und aus der Ferne per „Live-Video“ verfolgt.

Er gab auch während der Videoübertragung Anweisungen wie der hauptverdächtige Dauercamper auf dem Campingplatz bei dem mehrfachen Missbrauch des Kindes vorzugehen hatte. Die Richterinnen hatten dem Täter unter anderem zugute gehalten, dass er niemals auf dem Campingplatz bei den schweren sexuellen Misshandlungen zugegen gewesen sei. Außerdem saß er bereits sieben Monate in Untersuchungshaft.

 
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