Getrübte Weihnachtsstimmung

Mit 0,55 Promille erwischt - Frau musste Wagen bis zur Ausnüchterung stehen lassen

Donnerstag 26. Dezember 2019 - Bad Pyrmont / Aerzen (wbn). Getrübte Weihnachtsfreuden für zwei Autofahrer. Sie mussten pusten und in beiden Fällen wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt.

So traf es eine 62-Jährige aus Bad Lippspringe, die in Bad Pyrmont angehalten wurde. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab 0,55 Promille. Das war schon zuviel.

 

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Es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Das Auto musste sie stehen lassen. Mit 0,98 Promille war ein 58-Jähriger aus Frankfurt in Aerzen unterwegs. Die Polizei hatte Hinweise von Zeugen erhalten und ihn angehalten. Jetzt hat er ebenfalls eine Verkehrsordnungswidrigkeit am Hals und musste das Fahrzeug bis zur Ausnüchterung stehen lassen. Übrigens: In Thüringen wurde ein Weihnachtsmann im angehalten. Der kostümierte Autofahrer stand unter Drogen und Alkoholeinfluss. Mit welchem Schlitten er dann zu den geplanten Einsätzen abgezogen ist, entzieht sich der Kenntnis.

Nachfolgend der entsprechende Polizeibericht aus Bad Pyrmont: „23.12.2019, gegen 20:40 Uhr, wurde eine 62-jährige Frau aus Bad Lippspringe auf der Bismarckstraße in Bad Pyrmont mit ihrem Pkw angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 0,55 Promille. Gegen die Frau wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

Die Weiterfahrt wurde bis zur Ausnüchterung untersagt. Ca. 1 Stunde später ergab sich der gleiche Verdacht in Aerzen gegen einen 58-jährigen Mann aus Frankfurt am Main. Nach einem Hinweis an die Polizei, sollte der Mann seinen Pkw unter dem Einfluss alkoholischer Getränke im Straßenverkehr geführt haben. Zeugen hatten dies zuvor gesehen. Die Kontrolle des Mannes ergab nach einem freiwilligen Atemalkoholtest 0,98 Promille.

Da der Mann gegenüber der Polizei vor Ort angab, alkoholische Getränke erst nach der vermeintlichen Fahrt mit seinem Pkw getrunken zu haben, wurden zur Beweissicherung zwei Blutproben bei dem Mann entnommen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt bis zur Ausnüchterung untersagt. Auch gegen ihn wird wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelt.“

 
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