Kurzfristige Entscheidung von Erstem Kreisrat und Oberbürgermeister

Sitzungen von Kreistag und Stadtrat in Hameln werden abgesagt

Mittwoch 18. März 2020 - Hameln (wbn). Im Zeichen des Coronavirus: Die Sitzungen von Kreistag und Stadtrat in Hameln werden abgesagt.

Es sind turbulente Zeiten: Anordnungen ändern sich fast stündlich, Entscheidungen müssen kurzfristig getroffen, aber dennoch sorgfältig abgewogen werden.

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Auch hinsichtlich der geplanten öffentlichen Sitzungen des Kreistages am 24. März und des Stadtrates am 25. März wurde bis heute früh an der Durchführung festgehalten.

Doch nun steht nach zahllosen Abstimmungsgesprächen und Abwägungen fest, dass beide Sitzungen abgesagt werden.

Oberbürgermeister Claudio Griese und der Erste Kreisrat Carsten Vetter hatten bereits Vorkehrungen getroffen, um die Sitzungen unter Einhaltung von Abständen und Hygieneregeln im geräumigen Weserberglandzentrum stattfinden zu lassen, um insbesondere noch über die Haushalte von Stadt und Landkreis für 2020 beschließen zu lassen.

„Gerade mit Blick auf die aktuell erlassene Allgemeinverfügung  zur Untersagung von öffentlichen Veranstaltungen zur Vermeidung des Infektionsrisikos  ist es letztlich auch für uns die richtige Entscheidung, die Regeln im Kampf gegen Covid-19 zu beherzigen und die Sitzungen von Kreistag und Stadtrat abzusagen“, betonen Griese und Vetter.

Die Gesundheit unserer Abgeordneten hatte und hat immer oberste Priorität. Aufgrund des jeden Tag steigenden Infektionsrisikos und der stetig zunehmenden Zahl der tatsächlich Infizierten hat die heutige Lagebeurteilung zu dieser veränderten Einschätzung geführt.

Sowohl dem Hamelner Oberbürgermeister als auch dem Ersten Kreisrat liegt trotz der Absage ebenso viel an der Aufrechterhaltung von demokratischen Strukturen -  auch in Krisenzeiten. Deshalb sollen sowohl der Verwaltungsausschuss als auch der Kreisausschuss sich mittels schriftlichem Umlaufverfahren mit den eilbedürftigen Beschlusspunkten des Rates beziehungsweise des Kreistages in den nächsten Tagen befassen.

Dieses Verfahren lässt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in dringenden Fällen zu, wenn Kreistag oder Rat diese Entscheidungen nicht treffen können.

 
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