Alle Anzeichen für ein verbotenes Rennen in der Stadt

Zwei Raser im Audi waren für die Kontrolle zu schnell - umso schneller wurden sie aber ermittelt

Montag 22. März 2021 - Hannover (wbn). Die Polizei kann hartnäckig sein wenn es darum geht die Spur einer dreisten Straftat zu verfolgen.

Wie im Fall der beiden Audis, die innerstädtisch bei maximal erlaubten 50 Stundenkilometern mit jeweils 129 km/h an einer Geschwindigkeitskontrolle vorbeigerast sind. Und das auf gleicher Höhe.

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Die irre Raserei in der Innenstadt sah verdächtig nach einem Autorennen aus. Die Audi-Raser fuhren auch zu schnell um angehalten zu werden. Jedoch gelang es anhand der Kennzeichen die Halteranschriften zu ermitteln. Außerdem wurden die Fahrer wiedererkannt. Jetzt werden Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Autorennens eingeleitet. Nachfolgend der Polizeibericht aus Hannover: „Die Polizei Hannover führte am Samstag, 20.03.2021, gegen 20 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung auf der Mecklenheidestraße in Hannover durch. Zwei Autos fuhren mit 129 km/h an der Polizeikontrolle vorbei. Ein Beschuldigter und ein Tatverdächtiger konnten im Anschluss ermittelt werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Die Polizei Hannover führte am Samstagabend eine Geschwindigkeitsmessung an der Mecklenheidestraße durch. Das Messgerät zeigte bei einem silbernen Audi A3 eine Geschwindigkeit von 129 km/h an, parallel dazu fuhr ein weiterer dunkler Audi A3 mit derselben Geschwindigkeit. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit hatte die Polizei keine Chance die Fahrer unmittelbar anzuhalten. Die Einsatzkräfte konnten jedoch ein vollständiges Kennzeichen vom silbernen Audi und Kennzeichenfragmente vom anderen Audi ablesen. Nach weiteren Ermittlungen suchten die Kollegen die Anschrift vom Halter des silbernen Autos auf. Vor dem Gebäude stand der silberne Audi A3, daneben befand sich ein dunkler Audi A3. Der 40-jährige Fahrer des silbernen Autos konnte durch die Einsatzkräfte wiedererkannt werden. Ebenfalls vor Ort befand sich der mutmaßliche 20-Jährige Fahrer des dunklen Audi.

Die Polizei leitete gegen beide Fahrzeugführer jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Fahrzeugrennens ein.“

 

 
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