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Wenn das Leben in Schieflage gerät...

Rahmenvertrag als Grundlage für die Unterstützung von Wohnungslosen

Donnerstag 21. April 2022 – Hannover (wbn). Das Land Niedersachsen hat einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Ziel ist die Unterstützung von Wohnungslosen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Er tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Es gibt viele Gründe, warum das Leben plötzlich in Schieflage gerät. Eine Alleinstehende, die arbeitslos wird und die Wohnung nicht mehr halten kann, ein Selbständiger, der schwer erkrankt und seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann, ein Mensch, der Angehörige durch ein Unglück verliert und damit auch den Boden unter den Füßen.

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Das Gesetz spricht von „Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind".

Neben der Wohnungslosigkeit geht es um psychische Probleme, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Verschuldung bis hin zu Gewalterfahrungen. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Hilfe zur Überwindung dieser Situation (§ 67 SGB XII). Ein niedrigschwelliges Auffangsystem dafür ist die „Unterstützung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten" - oftmals verkürzt „Wohnungslosenhilfe" genannt. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und gegebenenfalls daran anschließender nachgehender Hilfe. In Niedersachsen ist dieses Hilfesystem jetzt mit einem Rahmenvertrag zwischen dem Land, den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden sowie freien Trägern auf neue und verlässliche Beine gestellt worden.

„Wohnungslosigkeit kann in einem angespannten Wohnungsmarkt jede und jeden von uns schneller treffen als gedacht", sagt Niedersachsens Sozialstaatssekretär Heiger Scholz. „Ich begrüße diesen Vertragsabschluss daher sehr. Wohnungslose, aber auch Menschen, die mit persönlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, brauchen gerade in diesen Zeiten eine besondere Unterstützung. Gemeinsam mit den Vertragspartnern wollen wir das Gelingen und die Qualität der Hilfen sicherstellen."

Durch den Rahmenvertrag, der rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft tritt, werden nicht nur bereits bestehende Regelungen abgesichert. Ein zentraler Bestandteil ist auch die Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Hilfesystem, um Frauen und hilfsbedürftigen Gruppen einen besseren Zugang zu Hilfsangeboten zu eröffnen und teilstationäre Angebote zu ermöglichen. Um innovative Ansätze zu fördern, beinhaltet die Vereinbarung auch Möglichkeiten zur Erprobung neuartiger Konzepte.

„Insbesondere die Bedürfnisse wohnungsloser Frauen müssen wir noch stärker in den Blick nehmen", so Scholz. „Betroffene Frauen brauchen eine andere Ansprache und gehen andere Wege, um solche Schwierigkeiten zu überwinden. Wohnungslose Frauen leben oft nicht öffentlich sichtbar auf der Straße, sie entsprechen nicht irgendeinem Klischee. Und dennoch liegt ihr geschätzter Anteil an allen Wohnungslosen bei etwa einem Viertel."

Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, das bereits sehr gut aufgestellte Hilfesystem auf den Prüfstand zu stellen und es gemeinsam noch besser zu machen. So können neuere Erkenntnisse und Ergebnisse von erfolgreichen Modellprojekten leichter ins Regelsystem überführt werden. In Niedersachsen laufen derzeit Modellprojekte für wohnungslose Frauen, zur Eingliederung wohnungsloser Menschen in Arbeit und zur Selbstvertretung Wohnungsloser. In Braunschweig wurde mit der Beratungsstelle „Unter uns" ein niedrigschwelliger Treffpunkt und geschützter Anlaufbereich ausschließlich für Frauen geschaffen.

Im vergangenen Jahr 2021 wendete das Land für die Finanzierung an Angeboten der „Wohnungslosenhilfe" mehr als 40 Millionen Euro auf. Das Angebot umfasst derzeit 61 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es mindestens eine Anlaufstelle. Zusätzlich gibt es mehr als 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 16 Beratungsstellen der sogenannten Nachgehenden Hilfe.

Hintergrund: Der Rahmenvertrag wurde zwischen dem Land Niedersachsen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, den Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe, unter Mitwirkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, und folgenden Vertragsparteien geschlossen: die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Verbände der Arbeiterwohlfahrt - Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonisches Werk - sowie den Verbänden der privaten Leistungserbringer: die Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V., der Bundesverband Privater Anbieter Sozialer Dienste e.V. und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. Derzeit gibt es keine aktuelle Erhebung, wie viele Menschen in Niedersachsen wohnungslos sind. Die Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS) ermittelt aber jährlich die Anzahl derjenigen, die den Weg ins Hilfesystem gefunden haben. Dies waren für das Jahr 2020 insgesamt rund 4.100 betreute Personen, davon 1.961 in der Ambulanten flächenorientierten Hilfe, 1.662 in der Stationären Hilfe und 486 in der sog. Nachgehenden Hilfe. Für die Hilfesuchenden in niedrigschwelligen Angeboten sind in den Tagesaufenthalten rund 15.800 Hilfefälle und in den Basisangeboten etwa 10.400 Personen dokumentiert worden. In diesem Jahr wird erstmals eine bundesweite Wohnungslosenberichterstattung eingeführt. Mit den ersten Daten auch für Niedersachsen ist Mitte 2022 zu rechnen.

Transparenz-Hinweis der Redaktion: Dieser Text beruht auf einer Mitteilung des Niedersächsischen Sozialministeriums.

 

 

 

 

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