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Niemand wagte zu überholen

Im Vollrausch am Steuer eines Sattelschleppers auf der Autobahn

Sonntag 31. Juli 2022 - Hannover (wbn). Im Vollrausch am Steuer: Die Autobahnpolizei musste den Fahrer eines Sattelzuggespanns auf der Bundesautobahn A2 Richtung Dortmund aus dem Verkehr ziehen.

Der Mann hat mit seiner Schlangenlinienkurverei das Überholen der anderen Verkehrsteilnehmer nahezu unmöglich gemacht, so dass sich ein Stau gebildet hatte.

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Der 41 Jahre alte Fahrer musste pusten. Ergebnis: 2,97 Promille. Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden beschlagnahmt. Auch sonst mussten Fahrer, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss standen, auf der Autobahn gestoppt werden. Nachfolgend der Polizeibericht:

„In der Nacht von Samstag, 30.07.2022, auf Sonntag, 31.07.2022, hat die Autobahnpolizei drei Fahrzeugführer auf der BAB 2 kontrolliert und sie aus dem Verkehr gezogen, weil sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol standen.

Auf der Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Dortmund fiel einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gegen 19:00 Uhr ein Lkw mit einem Sattelzuggespann auf, der in starken Schlangenlinien die Autobahn befuhr. Der Bürger teilte über den Notruf mit, dass es in Höhe der Anschlussstelle Hämelerwald mehrfach zur Beinahekollision zwischen dem Sattelzug und der Schutzplanke kam. Zudem sorgte der Lkw-Fahrer für einen Beinaheunfall mit einem Pkw mit Wohnanhänger.

Die Beamten nahmen die Verfolgung des Lkw auf und stellten fest, dass es sich hinter dem Sattelzug bereits eine sogenannte Fahrzeugtraube aus den Pkw gebildet hat, die sich augenscheinlich nicht getraut haben, an dem Sattelzug vorbeizufahren. Der Fahrer des Sattelzuges hatte starke Schwierigkeiten, sein Fahrzeug auf dem geraden Kurs zu halten. Er verließ permanent die Fahrspur und näherte sich der Seitenschutzplanke mehrere Male auf weniger als einen Meter. In Höhe der Anschlussstelle Mellendorf zogen die Beamten den Lkw aus dem Verkehr und lotsten ihn auf den naheliegenden Parkplatz. Dabei touchierte der Sattelzug fast die Schutzplanken der Einfahrt. Bei der anschließenden Kontrolle konnten die Beamten schnell den Grund für die auffällige Fahrweise des Lkw feststellen. Bereits beim Öffnen der Fahrertür nahmen die Polizisten starken Alkoholgeruch wahr. Der 41 Jahre alte Fahrer pustete 2,97 Promille. Eine Blutentnahme wurde veranlasst. Der Fahrer musste seinen Sattelzug auf dem Parkplatz stehen lassen. Die Autobahnpolizei beschlagnahmte seinen Führerschein und den Fahrzeugschlüssel. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol wurde eingeleitet.

Gegen 23:10 Uhr führte die Autobahnpolizei auf der BAB 2 in Fahrtrichtung Berlin an der Tank- und Rastanlage Lehrter See Süd eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Dabei kontrollierten die Beamten einen Pkw der Marke Peugeot. Der 38 Jahre alte Fahrer zeigte Auffälligkeiten in seinem Verhalten. Aus diesem Grund wurden auf freiwilliger Basis einige Tests auf Beeinflussung durch Betäubungsmittel durchgeführt und Auffälligkeiten festgestellt. Ein Urintest schlug positiv auf Marihuana an. Der 38-Jährige wurde in die Polizeidienststelle Lehrte gebracht, wo eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen wurde. Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt, bis eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit durch psychoaktive Substanzen nicht mehr gegeben ist.

Kurz nach 3:00 Uhr fiel einer Polizeistreife aus der Polizeiinspektion Burgdorf auf der BAB 37 in Fahrtrichtung Celle ein Opel Zafira aus Peine auf. Dieser fuhr Schlangenlinien. Auf der Tank- und Rastanlage Lehrter See Süd wurde das Fahrzeug von den Beamten und einer Streife der Autobahnpolizei kontrolliert. In dem Fahrzeug befanden sich ein 24 Jahre alter Fahrer und eine 38-jährige Beifahrerin. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem 24-jährigen Fahrer einen Wert von 1,83 Promille. Zudem war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der Pkw war nicht versichert. Für eine Blutentnahme wurde der 24-Jährige in die Polizeiautobahnwache Garbsen gebracht. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Beamten untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt und stellten die amtlichen Kennzeichen sicher.“

 

 

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