Fehlende Rechtssicherheit bei Betreuung unterdreijähriger Kinder

Schulpolitische Sprecherin der SPD wirft Kultusminister Althusmann Arroganz vor

Hannover (wbn). Behinderte Krippenkinder sieht die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag als Opfer  des Versäumnisses eine verbindliche Rechtssicherheit bei der Krippenbetreuung herzustellen. Deren Krippenbetreuung müsse nämlich sogar abgewiesen werden.

Minister Althusmann wird in diesem Zusammenhang „Arroganz und Unfähigkeit“ vorgeworfen. Zur fehlenden Rechtssicherheit bei der Finanzierung des auslaufenden Modellprojekts zur gemeinsamen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Krippen und kleinen Kindertagesstätten, erklärte die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt:  „Es ist unverzeihlich, dass die fehlende verbindliche Rechtssicherheit für die zukünftige Betreuung der unterdreijährigen Kinder mit und ohne Behinderung nun dazu führt, dass Kinder mit Behinderung in Krippen sogar abgewiesen werden müssen.

 

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Das ist die Folge purer Schlampigkeit von Kultusminister Althusmann. Er hatte lange genug Zeit dazu gehabt, die Rechtssicherheit herzustellen. Noch ist Althusmann Kultusminister und muss seinen Job ordentlich erledigen. Auf der heutigen Sitzung des Kultusausschusses beantragten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gemeinsam, den vorgesehenen Tagesordnungspunkt 3 ,Unterrichtung durch die Landesregierung über Modellprojekt inklusive Krippen und die Ergebnisse der Evaluation‘ öffentlich zu beraten, um es den anwesenden Eltern zu ermöglichen, der Debatte im Ausschuss zu folgen. Dieser Antrag wurde von den Vertretern der Regierungsfraktionen CDU und FDP ablehnt. Das ist die pure Arroganz. So geht man nicht mit betroffenen Eltern um. Minister Althusmann muss persönlich für eine sofortige Lösung sorgen.“

 
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