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Revision abgeschlossen: Drei meldepflichtige Ereignisse
Atomkraftwerk Grohnde ist wieder am Netz

Donnerstag 13. April 2017 - Grohnde (wbn). Die Dampfschwaden aus den beiden Kühltürmen verraten es: Das Kernkraftwerk Grohnde ist – wie schon am Dienstag in einer Exklusiv-Meldung der Weserberland-Nachrichten.de angekündigt – gestern wieder ans Netz gegangen.

Wie das Niedersächsische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde mitteilt, sind in den vergangenen Wochen 60 der insgesamt 193 Brennelemente im Reaktorkern durch neue ersetzt worden. Besonders schwerwiegende Probleme habe es nicht gegeben, wohl aber drei meldepflichtige Ereignisse.

 

 

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In einer Mitteilung des Miniteriums heißt es wörtlich: „Es fand eine Vielzahl von routinemäßigen Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen statt, deren Ergebnisse den genehmigungskonformen Zustand nicht in Frage stellen.“

Alle für die nukleare Sicherheit bedeutsamen Revisionsarbeiten seien vom Niedersächsischen Umweltministerium und den zugezogenen Sachverständigen des TÜV NORD EnSys sowie vom TÜV NORD Bautechnik intensiv kontrolliert und überprüft worden.

Keine Parallelen zu Oxid-Problemen im AKW Brokdorf

Weiter heißt es: „Die Übertragbarkeit der im AKW Brokdorf festgestellten erhöhten Oxidbildung an einzelnen Brennelementen ist eingehend geprüft worden. Im KWG (Kernkraftwerk Grohnde, d. Red.) sind sämtliche Brennelemente des vergleichbaren Typs inspiziert worden. Überschreitungen der Oxidschichtdicken wurden dabei nicht festgestellt. Auch aufgrund der bestehenden Unterschiede zwischen den beiden Anlagen sind vergleichbare Befunde im KWG nicht zu erwarten. Um die Sicherheitsmargen weiter zu erhöhen, hat sich der Betreiber bereit erklärt, im kommenden Zyklus die Leistung auf 95 Prozent zu reduzieren.“

Drei meldepflichtige Ereignisse während der Revision

Während der Anlagenrevision wurden dem Umweltministerium drei Befunde als meldepflichtige Vorkommnisse der Kategorie N (normal) angezeigt, die unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala INES eingestuft sind („Stufe 0"):

  • Im Rahmen einer Änderungsmaßnahme wurde die kurzzeitige Stromlosigkeit einer Stromschiene vom Reaktorschutz erkannt und auslegungsgemäß der zugehörige Notstromdiesel angefordert und gestartet.
  • Bei der Kontrolle des Reaktors und seiner Einbauten vor dem Beladen wurde das Fehlen eines Brennelementzentrierstiftes im unteren Kerngerüst festgestellt. Diese Stifte haben im Betrieb der Anlage keine sicherheitstechnische Aufgabe, sondern dienen der Ausrichtung der Brennelemente während des Beladevorgangs.
  • Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung wurde der Ausfall einer Baugruppe festgestellt. Durch den Ausfall ist zu unterstellen, dass ein Regelventil nicht korrekt angesteuert wurde. Die Baugruppe wurde getauscht und die Prüfung mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
 

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