Auch die Ebay-Versteigerung war nicht in Ordnung

Klare Ansage aus dem Innenministerium: Mops-Dame "Edda" hätte nicht gepfändet werden dürfen

Sonntag 3. März 2019 - Düsseldorf / Ahlen (wbn). Bundesweit Empörung hatte die Nachricht von der Pfändung und Versteigerung der Mops-Hündung „Edda“ hervorgerufen. Jetzt stellt das Innenministerium In Düsseldorf auf Nachfrage des Westdeutschen Rundfunks (WDR) klar: Haustiere sind grundsätzlich nicht pfändbar.

Nur in Ausnahmefällen könne ein Vollstreckungsgericht auf Antrag eine Pfändung des Haustieres zulassen, sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums am heutigen Samstag. Auch die Veresteigerung auf einem privaten Ebay Account sei nicht in Ordnung gewesen. Die nordrhein-westfälische Stadt Ahlen hatte den Mops einer verschuldeten Familie durch eine Gerichtsvollzieherin in Begleitung zweier städtischer Mitarbeiter pfänden lassen.

 

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Das Tier wurde dann von einem der Mitarbeiter über Ebay angeboten.  Eine Polizistin als Käuferin fühlte sich wiederum hinters Licht geführt weil ihr in der Anzeige verheimlicht worden sei, dass die Hündin „Edda“ in Wirklichkeit schwer krank gewesen ist.

Die Weserbergland-Nachrichten.de hatten diesen Vorfall in dieser Woche in einem Kommentar aufgegriffen.

 
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