Entgegenkommen für die landwirtschaftlichen Betriebe

Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung - Niedersachsens Kabinett beschließt Vorstoß im Bundesrat

Dienstag 15. Juni 2021 – Hannover (wbn). Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung – dies ist die Stoßrichtung der Bundesratsinitiative, die heute vom Niedersächsischen Landeskabinett in Hannover beschlossen worden ist.

Nachfolgend die Information der Landesregierung am heutigen Tage: „Eine Aufforderung an den Bund, seine Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass die neuen Tierschutzstandards für alle landwirtschaftlichen Betriebe zeitnah umgesetzt werden können – das ist der Kern einer Bundesratsinitiative, die das Kabinett am heutigen Dienstag auf den Weg gebracht hat.

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Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und den Ergebnissen des Kompetenzwerks Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) sind wichtige Schritte in Richtung zu mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung unternommen worden. Derzeit ist es für die landwirtschaftlichen Betriebe zum Teil jedoch nicht möglich, diese Pläne rechtssicher umzusetzen.

Insbesondere in Regionen mit viel Tierhaltung stehen Bau- und Immissionsschutzrecht einer Genehmigung entgegen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Für die Zukunft der Tierhaltung in Niedersachsen ist es von existenzieller Bedeutung, dass der Bund das Fachrecht anpasst und diese Umbauten ermöglicht. Die Landwirte wollen mehr Tierschutz – das muss für die Tierhalterinnen und Tierhalter aber auch wirtschaftlich darstellbar sein!“

Hintergrund: Gerade bei mittleren und großen Betrieben führt das derzeit geltende Fachrecht zu langwierigen und aufwendigen bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und zu erheblichen Zusatzkosten beim Stallumbau – auch wenn es zur Umsetzung eines verbesserten Tierwohls erfolgt. Konkret sieht die Bundesratsinitiative daher vor, dass gewerbliche Anlagen, die vor 2013 privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, ebenfalls zu mehr Tierwohl umgebaut werden dürfen – auch, wenn die Tierzahl nicht erhöht wird. Zudem fordert Niedersachsen, dass künftig auch Ersatzneubauten errichtet werden dürfen, um zum Beispiel veraltete Ställe entsprechend zeitgemäßer Anforderungen an das Tierwohl umzubauen oder die Stallgrundfläche ohne Erhöhung der Tierplatzzahl zu erweitern, um so den Tieren mehr Platz zu bieten.“

 

 
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