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Jedoch keine "erhöhte Aktivität"

Meldungspflichtige "Leckage" im Atomkraftwerk Emsland aufgetreten

Mittwoch 1. Juni 2022 - Hannover (wbn). Eine „Kleinstleckage“ ist am Abwasseraufbereitungssystem im Atomkraftwerk Emsland aufgetreten.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.2.1 (INES 0) informiert worden.

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Hiernach sind Schäden an einem sonstigen aktivitätsführenden System meldepflichtig. An einer Entleerungsleitung des Abwasseraufbereitungssystems wurde demnach eine Kleinstleckage festgestellt, die sich in anhaftenden Ablagerungen an der Leitung zeigte. Da das System potenziell aktivitätsführend ist, ergab sich die Meldepflicht nach AtSMV. Die Untersuchung der anhaftenden Beläge ergab jedoch keine erhöhte Aktivität. Der betroffene Leitungsabschnitt wird zur Ursachenklärung zerstörend untersucht und ausgetauscht werden. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.

Transparenzhinweis der Redaktion: Dieser Bericht basiert auf der Mitteilung des Umweltministeriums in Hannover.

 

 

 

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