Heute beschlossen

Im Kampf gegen Corona: Hildesheim will Modell-Kommune werden

Mittwoch 31. März 2021 – Hildesheim (wbn). Hildesheim will mit allen Vorteilen Corona-„Modellkommune“ werden.

Frühestens vom 6. April an sollen in etwa 25 niedersächsischen Städten und Gemeinden Modellvorhaben für die Dauer von drei Wochen laufen, in denen erprobt werden soll, ob mithilfe konsequenter Testungen und einer digitalen Kontaktnachverfolgung die Öffnung weiterer Bereiche des Einzelhandels, der Kultur und des Sports sowie der Außengastronomie verantwortet werden kann.

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Die Stadt Hildesheim bewirbt sich als Modellkommune und hat heute fristgerecht ihren Antrag mit einem entsprechenden Konzept für den erweiterten Innenstadtbereich vom Hauptbahnhof im Norden zum Neustädter Markt im Süden sowie von der Kardinal-Bertram-Straße/Bischof-Janssen-Straße im Westen und der Zingel/der Bahnhofallee im Osten beim Land eingereicht. Welche Kommunen den Zuschlag erhalten, wird das Land Niedersachsen nach derzeitigem Stand am 3. April bekanntgeben.

„Hildesheim hat als Oberzentrum mit einer für Niedersachsen vergleichsweise weit vorangeschrittenen Test-Infrastruktur und einer Inzidenz von aktuell unter 100 aus unserer Sicht beste Voraussetzungen für eine Modellkommune. Darüber hinaus wird das Gesundheitsamt des Landkreises auch hinsichtlich der digitalen Nachverfolgung ganz eng in das Projekt, das auch von DEHOGA, IHK und der Werbegemeinschaft ‚Die Freundlichen Hildesheimer‘ unterstützt wird, eingebunden“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. „Aus unserer Sicht kann das Modellprojekt einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere Innenstadt trotz der anhaltenden Pandemie so schnell wie möglich wiederzubeleben und natürlich ist ein sicheres Einkaufen oder ein sicherer Restaurantbesuch wichtig für viele Menschen unserer Stadt nach all den Entbehrungen der vergangenen Monate. Daher hoffen wir auf einen Zuschlag!“

Sollte die Stadt Hildesheim als Modellkommune ausgewählt werden, würde der Landkreis Hildesheim dazu eine entsprechend angepasste Allgemeinverfügung erlassen. Der Start des Projekts muss nicht zwangsläufig gleich am 6. April erfolgen, sondern ist auch noch einige Tage später möglich. Erst ab dem Beginn würde dann der Zeitraum von drei Wochen anfangen zu laufen.

 

 
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