Nach nächtlichem Übergriff in Hildesheim:
Staatsanwaltschaft wertet Fußtritt gegen den Kopf als versuchten Totschlag – 18-Jähriger in Untersuchungshaft

Mittwoch 17. Juni 2015 - Hildesheim (wbn). Die Polizei in Hildesheim hat einen 18 Jahre alten Mann festgenommen, der einen 20-Jährigen aus Salzgitter in der Nacht zum 14. Mai zunächst durch Schläge und Tritte zu Boden gestreckt haben soll. Als sich das verletzte Opfer gerade wieder aufrichten wollte, soll der Mann mit voller Wucht gegen den Kopf des 20-Jährigen getreten haben.

Schon wegen der schweren Kopfverletzungen hatte ein Rechtsmediziner die Tritte als „lebensbedrohliche Handlung“ eingestuft. Die Staatsanwaltschaft reagiert nun entsprechend und klagt den Tatverdächtigen wegen versuchten Totschlags an. Der bestreitet den Fußtritt.

 

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Mehrfach war es in der jüngeren Vergangenheit in Hildesheim zu Übergriffen gekommen, bei denen Täter ihren am Boden liegenden Opfern gegen den Kopf getreten und teils schwer verletzt hatten.

In weiteren ähnlichen Fällen, etwa am 17. Mai in der Altpetristraße und am 17./18. April in der Osterstraße wird noch ermittelt. Die Tat vom 23. Mai in der Marienburger Straße konnte inzwischen aufgeklärt werden (die Weserbergland-Nachrichten.de berichteten).

 

Nachfolgend die gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim zum aktuellen Fall:

„Am Donnerstag, 14. Mai, gegen 01.00 Uhr, ist es in Hildesheim, Hannoversche Straße ( kurz vor der Bahnunterführung ) aus nicht geklärtem Grund zu gegenseitigen Beleidigungen und Pöbeleien zwischen zwei Gruppen männlicher Personen ( jede Partei vier Personen )  im Alter von 17 bis 22 Jahren, die sich bis dato nicht kannten, gekommen. Im Laufe dieser Auseinandersetzung soll ein 18-Jähriger Hildesheimer einen 20-Jährigen Salzgitteraner derart auf seinen Kontrahenten eingeschlagen haben, dass dieser zunächst zu Boden gegangen sein soll. Nach Zeugenaussagen soll der 18-Jährige auf das am Boden liegende Opfer eingetreten haben. Als das Geschehen bereits beendet und der Geschädigte sich wieder aufgerappelt haben soll, soll der Beschuldigte dem gebückt stehenden 20-Jährigen mit voller Wucht in das Gesicht getreten haben. Zeugen, die zu diesem Zeitpunkt zufällig mit ihrem Fahrzeug auf das Tatgeschehen zukamen, hielten an und stiegen aus. Etwa zu dieser Zeit soll die Gruppe um den Angreifer die Flucht in Richtung Nordstadt angetreten haben. Durch die Zeugengruppe wurden Polizei und Rettungsdienste alarmiert. Das Opfer wurde in ein Hildesheimer Krankenhaus verbracht und dort stationär aufgenommen. Neben Prellungen und Gesichtsverletzungen wurde auch eine Gehirnerschütterung des Opfers diagnostiziert. Der hinzugezogene Rechtsmediziner attestierte schon wegen der Fußtritte gegen den Kopf des Geschädigten eine "lebensbedrohende Handlung". Die polizeiliche Fahndung nach den geflüchteten Tätern verlief in der Nacht ergebnislos. Trotzdem kamen die Ermittler der Hildesheimer Polizei der Gruppe um den Tatverdächtigen schnell auf die Spur. Eine Person aus der Zeugengruppe hatte in der Nacht einen ehemaligen Bekannten aus der Gruppe des Tatverdächtigen  erkannt und den Namen der Polizei mitgeteilt. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft, der die Ermittlungsakten vorliegen, wertet die Tat wegen der Fußtritte gegen den Kopf als versuchtes Tötungsdelikt. Daher wurde beim Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl beantragt. Gegenüber dem Ermittlungsrichter hat der Beschuldigte zwar eingeräumt an dem Geschehen beteiligt gewesen zu sein, einen Tritt gegen den Kopf aber bestritten. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.“

 
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