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Ordnung muss sein!
Rutschiges Herbstlaub: Stadt Hildesheim weist Hauseigentümer auf Räumpflicht hin

Montag 30. Oktober 2017 - Hildesheim (wbn). Die Stadt Hildesheim weist Hauseigentümer darauf hin, dass sie nicht nur im Winter den Gehweg vor ihrem Haus von Schnee und Eis befreien müssen, sondern sie dieser Tage auch zum Beseitigen von herbsttypischen Verunreinigungen verpflichtet sind.

Dazu gehören Laub und Früchte – etwa Kastanien und Haselnüsse –, auf denen Fußgänger oder Radfahrer ausrutschen und Verletzungen davontragen könnten.

 

 

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Die Stadtverwaltung empfiehlt, das geräumte Material in der grünen Tonne oder auf dem eigenen Komposthaufen zu entsorgen. „Wer das Laub nicht auf dem eigenen Grundstück entsorgen möchte oder nicht die Möglichkeit dazu hat kann bei der Stadt Hildesheim oder direkt am Müllfahrzeug des ZAH grüne Säcke zu erwerben“, heißt es in einer Mitteilung. „Diese werden dann bei der nächsten Biomüllabholung vom ZAH mitgenommen.“

Gut zu wissen: Bei Grundstückseignern, die Anlieger einer Straße sind, die nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt ist, erstreckt sich die Reinigungspflicht neben dem Gehweg und gegebenenfalls dem Radweg auch auf die Gosse sowie die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.

Einfach zur Seite fegen? Verboten!

Oft werde das Laub leider einfach vom Fußweg in die Gosse gefegt. „Das ist nicht nur verboten, sondern es führt auch zu Verstopfungen in den Gullys“, heißt es. Die müssten dann mit hohem Aufwand auf Kosten der Allgemeinheit gereinigt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann. Die Stadt Hildesheim macht daher darauf aufmerksam, dass gerade im Herbst die Häufigkeit der Reinigung den jahreszeitenbedingten Gegebenheiten angepasst werden muss. Darüber hinaus ist immer wieder zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Laub von ihren Privatgrundstücken auf die Straße verbringen, damit es von dort von der städtischen Straßenreinigung mitgenommen wird. Auch das ist nicht erlaubt und wird entsprechend geahndet.

Selbstverständlich haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Straßenreinigung derzeit in Sachen „Laubbeseitigung“ selbst alle Hände voll zu tun: Mit Laubpustern, Kehrmaschinen und Laubsaugern wird das Laub auf den Flächen, für die die Stadt zuständig ist, nach und nach beseitigt.

Weitere Auskünfte zum Thema gibt es unter der Rufnummer (0 51 21) 301-3132. Die Straßenreinigungssatzung und -verordnung kann auch unter www.hildesheim.de/satzungen eingesehen oder bei der Stadt Hildesheim im Rathau, Markt 2, Zimmer A 215, abgeholt werden.

 

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