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Was er noch zu sagen hätte, reicht für eine Zigarette...

Der Kampf-Raucher aus Lügde: Die falsche Antwort gegen zwei Bundespolizisten - da bekam der Mann erst mal Feuer...

Lügde/Hannover (wbn).  Ein Raucher aus Lügde hat im Hauptbahnhof Hannover vor den Augen der Bundespolizei gequalmt – das hätte er lieber sein lassen, denn das Qualmen in Bahnhöfen ist nur Dampflokomotiven vorbehalten.

Als er dann noch auf üble Weise beleidigend reagierte, weil er auch noch 1,94 Promille intus hatte, bekam der Mann mit der Zigarette gewissermaßen „Feuer“. Aber anders als er sich das gedacht hatte. Der Kampf-Raucher wurde mal eben am Boden fixiert und gefesselt als er nicht nur ausfallend sondern auch körperlich aggressiv geworden war.

 

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Nachdem er schließlich an die frische Luft kam dürfte er sich erst mal eine Kippe angezündet haben, denn jetzt wurden auch noch Ermittlungsverfahren wegen "Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" gegen ihn eingeleitet. Das dürfte nochmals den Gegenwert von mehreren Stangen Zigaretten kosten… Das hört sich nach starkem Tobak an, ist aber tatsächlich am Wochenende in der Landeshauptstadt Hannover passiert. Hier der Polizeibericht aus Hannover über den Mann aus Lügde bei Bad Pyrmont: „Das Rauchen in der Bahnhofshalle in Hannover hat für einen Mann aus Lüdge (Kreis Lippe) unangenehme Folgen. Der 55-Jährige rauchte gestern in den frühen Morgenstunden in geselliger Runde eine Zigarette. Das ist jedoch im Bahnhof nicht erlaubt.

Als Bundespolizisten ihn ansprachen wurde er ausfallend und beleidigte die Beamten in der Fäkalsprache. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam der Mann auch nicht nach und attackierte einen Beamten. Der renitente Raucher wurde von zwei Beamten zu Boden gebracht und schließlich gefesselt. Dabei erlitt er eine leichte Prellung an der Wange.  Nicht nur Rauch sondern auch Alkohol hatte den Verstand des Mannes benebelt. Auf der Wache wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,94 Promille festgestellt. Ärztliche Hilfe verweigerte der Mann. Als er sich wieder beruhigt hatte, durfte er die Wache verlassen. Jedoch wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen ihn eingeleitet.“

 

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