Nach dem heutigen Urteil:

Otte-Kinast: Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken der Legelinien muss mit Nachdruck vorangetrieben werden

Donnerstag 13. Juni 2019 - Hannover / Leipzig (wbn). Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien übergangsweise zulässig ist, bis Verfahren zur Geschlechtsdifferenzierung im Ei zur Verfügung stehen.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Für mich steht schon lange fest: Der Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken der Legelinien muss mit Nachdruck vorangetrieben werden. Das Kükentöten muss so schnell wie möglich beendet werden! Nun erwarte ich von der Geflügelwirtschaft, dass sie ihre Anstrengungen zur Erreichung der Praxistauglichkeit der Geschlechtsbestimmung im Ei nochmals deutlich erhöht."

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Ministerin Otte-Kinast wird Vertreter der niedersächsischen Brütereien, der Wissenschaft und der Bruderhahn-Initiative kurzfristig zu einem Gespräch ins Ministerium einladen.

Niedersachsen sieht im Töten von männlichen Eintagsküken aus ökonomischen Gründen keine Rechtfertigung und hat daher bereits 2011 per Erlass vorgegeben, dass für eine Übergangszeit, das heißt, bis zum Vorliegen einer tatsächlich praktikablen Lösung, das Töten der männlichen Eintagsküken aus Legelinien nur dann toleriert wird, wenn die Küken als ganze Tiere nach vorheriger tierschutzgerechter Betäubung (z.B. durch ein Kohlendioxid-Sauerstoff-Gemisch) in Zoos, Falknereien etc. als Ersatz für andere Futtertiere (z.B. Mäuse) verwertet werden.

Tiere dürfen also in Niedersachsen seit dem Jahr 2011 nicht getötet werden, um sie dann etwa in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

Die Entwicklung der Verfahren zur Geschlechtsdifferenzierung im Ei begleitet Niedersachsen intensiv und steht mit der Wissenschaft ebenso in engem Kontakt wie mit den Brütereien. Auch wenn der ursprünglich angepeilte Ausstieg bis Ende 2018 nicht realisierbar war, weil sich bei der Umsetzung in die Praxis noch unerwartete Schwierigkeiten ergeben haben, sind inzwischen verschiedene Verfahren über das Versuchsstadium hinaus zur Marktreife herangewachsen und eine Einführung in den Betrieben in der Fläche stehe "hoffentlich bald bevor". Niedersachsen hält das sogenannte spektroskopische Verfahren, mit dem bereits wenige Tage nach der Befruchtung des Eies die Geschlechtsbestimmung erfolgen kann, für den aus Tierschutzsicht sinnvollen Weg. Das sogenannte endokrinologische Verfahren, das frühestens neun Tage nach der Befruchtung eingesetzt werden kann, greift hingegen zu spät ein und wird von Tierschutzexperten daher abgelehnt.

Außerdem unterstützt Niedersachsen seit Jahren Forschungsarbeiten mit dem Ziel, das Töten männlicher Küken zu vermeiden, beispielsweise zur Entwicklung von Mehrnutzungshühner und zur Mast von männlichen Küken aus Legelinien.

Ob eine Anpassung des derzeitigen Erlasses erforderlich ist, wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung geprüft.

Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat darüber verhandelt, ob das Vergasen männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Konkret ging es um die Klagen von zwei Brütereien aus Nordrhein-Westfalen. Dort hatte das Land die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen mit der Begründung, sie verstoße gegen das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die Brutbetriebe aus dem Kreisen Gütersloh und Paderborn klagten dagegen - und bekamen in den Vorinstanzen Recht.

Transparenz-Hinweis der Redaktion: Dieser Meldung liegt die Pressemitteilung aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zugrunde.

 

 

 
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