Heute wird der Haftbefehl gegen Holger G. erwartet

Wie nahe kommt das rechtsextreme Verbrecher-Netzwerk an das Weserbergland? Die Spur des braunen Terrors führt bis in den Umkreis von Hannover!

Hannover/Zwickau/Karlsruhe (wbn). Die braune Spur der rechtsextremistischen Terror-Zelle führt von Zwickau bis in den Raum Hannover und hat bundesweit in den Parteien Bestürzung über das auch nicht annähernd erahnte Ausmaß ausgelöst. Damit verbunden ist auch die bislang rätselhaft gewesene willkürlich erschienene „Döner-Mordserie“ . Schon wird erneut über ein Verbot der NPD nachgedacht.  Dabei hat sich auch der Verdacht gegen einen 37-jährigen Mann aus dem Raum Hannover verdichtet.

Nachdem gestern Abend gegen die 36-jährige Beate Z. aus Thüringen Haftbefehl erlassen worden ist, weil der Verdacht der Gründung und Mitgliedschaft „in einer terroristischen Vereinigung“ besteht, richtet sich jetzt das Augenmerk der Ermittler auch auf Holger G. aus Niedersachsen. Bei ihm gibt es deutliche Anhaltspunkte der Zugehörigkeit zum "Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)".  Nach ARD-Informationen  soll  in der Wohnung von Holger G. das Drehbuch zu dem Propagandafilm der Gruppe 'Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU) sichergestellt worden sein.


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Mit einer entsprechenden Äußerung ist gestern der kommissarische Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum in dem Fernsehsender aufgetreten. Gegen den terrorismus-verdächtigen Holger G. wird am heutigen Montag Haftbefehl beantragt.  Hierzu auch die offizielle Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die den Weserbergland-nachrichten.de vorliegt: „Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. November 2011)  den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Holger G. in der Nähe von Hannover durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des Beschuldigten durch Beamte des Bundeskriminalamts durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Bei der "NSU" handelt es sich um eine rechtsextremistische Gruppierung, die für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 und den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verantwortlich sein soll.

Polizei: Holger G. stand seit Ende der 90er Jahre mit den Mitgliedern des "NSU" in Kontakt

Nach ersten Erkenntnissen war davon auszugehen, dass der "NSU" sich aus den am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie der gesondert verfolgten Beate Z. zusammensetzte. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass auch der Beschuldigte Holger G. dringend verdächtig ist, sich als Mitglied an der terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Holger G. stand seit Ende der 1990er Jahre mit den übrigen Mitgliedern des "NSU" in Kontakt. Er soll deren fremdenfeindliche Einstellung geteilt haben und in dieselben rechtsextremistischen Kreise wie sie eingebunden gewesen sein. Holger G. soll den drei übrigen, im Verborgenen agierenden Mitgliedern der Vereinigung 2007 seinen Führerschein und vor etwa vier Monaten seinen Reisepass zur Verfügung gestellt haben. Zudem soll er mehrfach Wohnmobile für die Gruppierung angemietet haben. Eines der Fahrzeuge soll bei dem Mordanschlag auf die Heilbronner Polizisten genutzt worden sein.

Gegenstand der Ermittlungen ist auch die mögliche unmittelbare Tatbeteiligung des Beschuldigten an den Mordtaten des "NSU".

Die Bundesanwaltschaft wird den Beschuldigten morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen und Haftbefehl gegen Holger G. beantragen.“

 

 
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