Auch Doppelmitgliedschaft in Feuerwehren möglich

Güntzler: Niedersachsen erhält modernes Brandschutzgesetz – Altersgrenze aktiver Feuerwehrleute auf 63 Jahre hoch gesetzt

Hannover/Hameln (wbn). Eine gute Nachricht vor allem für die Ortsfeuerwehren auf dem "flachen Land". Der Weg für ein modernes Brandschutzgesetz für Niedersachsen ist frei.

Das hat der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler, mitgeteilt, nachdem sich die Regierungsfraktionen heute auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt hatten. Demnach soll die neue Altersobergrenze von Feuerwehrleuten in der Einsatzabteilung von 62 auf 63 Jahre hoch gesetzt werden.

 

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„Mit ihrem Einverständnis können Angehörige der so genannten Altersabteilung aber auf Anforderung des Gemeinde- oder Ortsbrandmeisters oder auf Anforderung der Einsatzleitung auch zu Übungen und Einsä tzen herangezogen werden. Diese Neuregelung ist ein guter Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen aller Beteiligten“, sagte Güntzler.
Als weitere wichtige Neuerung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes nannte Güntzler die Möglichkeit, künftig in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein – am Wohnort und am Arbeitsort.

„Vor allem den Berufspendlern unter den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten kommt diese Gesetzesänderung entgegen. Sie können künftig dort eingesetzt werden, wo sie regelmäßig zur Verfügung stehen.“ Mit dem Gesetzentwurf seien erstmals auch Kinderfeuerwehren ausdrücklich erwähnt worden. „Es ist ein zentrales Anliegen, die Nachwuchsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr auch in der Zukunft sicherzustellen. Die Kommunen sollen junge Brandbekämpfer fördern und unterstützen“, erklärte Güntzler. Noch in dieser Woche soll ein Änderungsvorschlag in den Innenausschuss überwiesen werden und in dessen kommender Sitzung am 28. Juni abschließend beraten werden. Im Juli-Plenum könnte das Brandschutzgesetz verabschiedet werden.

 
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