Stadtwerke Hameln und Stadtwerke Weserbergland warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen

Stromwerber stromern durch die Stadt und provozieren Kurzschluss-Handlungen

Hameln (wbn). Mal wieder sind sogenannte Drückerkolonnen in der Rattenfängerstadt unterwegs, die unter der Haustür Stadtwerke-Kunden zu einem Vertrag mit einem vermeintlich günstigeren Stromanbieter überreden wollen.

Besorgte Anrufer berichten den Stadtwerken Hameln erneut über aufdringliche Werber des Energielieferanten Energy2day mit der Marke „Sorglos Strom“, die mehrfach behaupteten, mit den Stadtwerken Hameln zusammen zu arbeiten. Zweck ist, die Kunden zu einem übereilten Wechsel des Stromversorgers noch an der Haustür überreden zu wollen. Diese Firma hat entgegen den Angaben nichts mit den Stadtwerken Hameln zu tun! „Zurzeit werden vermehrt Stromkunden in Hameln von Vertretern der Energy2day GmbH oder anderer Anbieter zu Hause aufgesucht und zum Abschluss eines neuen Stromliefervertrages gedrängt", sagt Natalie Schäfer, Pressesprecherin der Stadtwerke Hameln und Leiterin des Kundenservice.

 

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Mittels „gezielter Falschaussagen und großem Nachdruck" werde versucht, gutgläubigen Kunden Verträge „zu oftmals ungünstigere Konditionen und längeren Laufzeiten als bei den Stadtwerken Hameln zu vermitteln.“ Die Stadtwerke Hameln warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen: Seriöse Anbieter setzen den Kunden nicht an der Haustür unter Druck und nötigen diesen nicht mit einer übereilten Unterschrift zu einem Versorgerwechsel.

Angebote und Vertragsbedingungen eines oft vermeintlich günstigeren Stromversorgers sollten auch im „Kleingedruckten“, zum Beispiel hinsichtlich eventuell fälliger Vorauskasse oder Vertragslaufzeit, geprüft und die Leistungen und Tarife mit den verschiedenen Stromtarifen der Stadtwerke Hameln verglichen werden. Für ein persönliches Gespräch und Fragen rund um die Produkte und Dienstleistungen der Stadtwerke Hameln steht die Kundenberatung im Kundencenter in der Hafenstraße 14 oder über die kostenlose Service-Hotline 0800 788 0000 gerne zur Verfügung.

Wer dennoch voreilig einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrrufsrecht Gebrauch machen. Und bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung gilt sogar eine längere Frist. Die Internetseite www.keine-haustuergeschaefte.de bietet rechtliche Hinweise zum Widerrufsrecht und einen Vordruck zum schriftlichen Widerruf. Auch Tipps und Verhaltensweisen der Polizei sind dort veröffentlicht. Betroffenen Kunden helfen auch die Stadtwerke Hameln gerne mit einer Widerrufs-Vorlage weiter.

 
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