Voneinander unabhängige Zeugenaussagen widerlegen erneut die Hauptbelastungszeugin im Arztprozeß

Märchenstunde vor dem Landgericht - mit der Azu-Biene auf dem Schoß den Patienten gepiekst? Das tut schon vom Zuhören weh

Beobachtungen vor dem Hildesheimer Landgericht von Ralph L o r e n z

Hildesheim (wbn). Märchenstunde mit der Hauptbelastungszeugin. Es war einmal ein Arzt. Der hatte seine „Azubi“ offenbar sooo lieb, dass er die Azu-Biene auf den Schoß nahm. Und auf den Schoß des Arztes sitzend, durfte sie unter der einfühlsamen Anleitung des Onkel Doktors dem Patienten eine Spritze geben. Ausbildung, hart am Mann eben.

Und wenn sie nicht gestorben sind, so spritzen sie noch heute. Schamlos, hemmungslos. Das Märchen haben nicht die Gebrüder Gr… vorgetragen. Nein, die Schwester Gr… war es. Nein, nicht die auf dem Schoß, sondern die, die überhaupt nicht dabei war. Angelika Gramse eben, die einst mit den Arztabrechnungen betraute und vertraute ehemalige Janzen-Mitarbeiterin und heutige Hauptbelastungszeugin gegen ihn. Von ihr stammt die hier im Kerngehalt geschilderte Episode wie aus einem schlechten Arztroman. Und hatte nicht in den 90ern die Pop-Gruppe "Die Ärzte" mal gesungen: "Männer sind Schweine..."? Derlei Fieberträume werden normalerweise, wenn überhaupt, im Rahmen der Krankenakte von einem Psychiater abgeheftet. Aber nicht in den Akten eines Staatsanwaltes oder Richters. Und genau deshalb, weil der Richter über solch schwühle Akteninhalte brütet, hatte der unter dem Verdacht des Abrechnungsbetruges stehende Arzt Jürgen Janzen mal wieder ein Problem.

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Die Hauptbelastungszeugin Angelika Gramse mit dem angeblichen Computergedächtnis schmückt ihr wundersames Detailwissen gerne mit Anekdötchen aus. Diese suggerieren dann, dass der von ihr verdächtigte ehemalige Arbeitgeber nicht nur ein notorischer Abrechnungsbetrüger gewesen sein soll, sondern auch ein Weiberheld im weißen Kittel.

Die Amouresken sind jeweils dramaturgisch perfekt platziert, meist in der Art, dass sie sich geradezu verlegen zu verplappern scheint. Uuups! Es heißt dann etwa: „Entschuldigung, darf ich das überhaupt sagen Herr Richter?“ Und der Richter nickt gütig, so als nehme er einem von irdischen Versuchungen geprüften Erdenkind die Beichte ab.

Wenn sich der Alltag in einer Arztpraxis in eine Seifenoper verwandelt

Es sind wahre Höhepunkte der Erkenntnis in einem Prozeß, der eine niedersächsische Arztpraxis zum Schauplatz einer Soap-Opera verkommen lässt, die geradezu nach dem streng riechenden Reinigungsverfahren eines Vorsitzenden Richters Jürgen Braumann schreit. Wohl deshalb auch kann Richter Braumann nicht genug davon hören. Und: Er scheint über einen ganzen Berufsstand richten - das heißt mal ordentlich reinigen -  zu wollen.

Doch das schmutzige Geschehen in der Phantasie der Hauptbelastungszeugin hat nichts mit dem Praxisalltag des Salzhemmendorfer Arztes und der Realität in deutschen Arztpraxen zu tun.

Der Zeuge hat den Arzt stehen sehen - und wenn einer steht, kann keine Azubi auf dem Schoß sitzen...

Die Verteidigung des Angeklagten hatte schon mehrfach deutlich gemacht, dass auch diese Hörensagen-Erzählung erstunken und erlogen ist. Aber dann hatte der Richter auch noch die ehemalige Azubi vor Gericht antreten lassen. Die hat aber ebenfalls im Zeugenstand klargestellt, dass die Darstellung der Hauptbelastungszeugin Angelika Gramse dem Reich der Phantasie entstammt. Und schließlich musste es ja gerade diese Azubi wissen. Doch selbst das hat den Richter Braumann nicht ruhen lassen. Könnte nicht doch was dran gewesen sein an Gramses Schilderung, wo sie sich doch nach ihrem eigenen Selbstverständnis nie zu irren scheint?

Also lässt er jenen Mann in den Zeugenstand treten, von dem die Hauptbelastungszeugin die Sache angeblich auf dem Weg des Hörensagens vernommen haben soll. Mit einer Hartnäckigkeit, die den Eindruck erweckt, als ob der Wahrheitsgehalt dieser Aussage prozessentscheidend sein muss, hat sich der Richter in diese abstruse Aussage der Hauptbelastungszeugin Gramse verbissen.

Die Spritzengeschichte trifft in Wirklichkeit den Nervenstrang der Anklage

Und hierzu muss man Folgendes wissen: In wenigen Wochen will er den unter Verdacht stehenden Salzhemmendorfer Arzt wegen des ihm vorgeworfenen Abrechnungsbetruges verurteilen, obwohl just diesem Arzt bis heute kein konkreter Abrechnungsbetrug nachgewiesen oder zugeordnet werden konnte. Dass dennoch die Verurteilung in ihrer Wahrscheinlichkeit höher sein werde als ein Freispruch, das hatte er schon Ende vergangenen Jahres gesagt und immer wieder bekräftigt. Also sieht sich Richter Braumann unter Zugzwang und trifft  jetzt ungewollt mit dieser an Lächerlichkeit nicht zu überbietenden Spritzen-Geschichte den Nervenstrang der Anklage.

Es stellt sich aufgrund einschlägiger Vorkommnisse vor Gericht nämlich grundsätzlich die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin. Was darf das Gericht, was dürfen Staatsanwaltschaft und Verteidigung der Hauptbelastungszeugin Angelika Gramse noch glauben, wenn diese Frau - noch kurz vorher vom Richter über ihre Wahrheitspflicht unter Hinweis auf entsprechende Strafandrohungen belehrt - in aller Öffentlichkeit aus eigenem Antrieb eine Schilderung auftischt, die von anderen Zeugen als krankhafte Lüge entlarvt wird?

Darf sie dann noch in Anspruch nehmen, dass dies „ihre Sicht der Dinge“ sei, wie der Richter ihr mehrfach schon hilfreich zur Seite gesprungen ist? Die Staatsanwaltschaft und auch der Richter haben von Anfang nur diese eine einzige Zeugin gehabt, die den beschuldigten Arzt mit ihren Behauptungen belastet.

Die Vorladung dieses Zeugen hat Richter Braumann möglicherweise schon bereut

Möglicherweise hatte Richter Braumann an diesem Morgen schon bereut, dass er jenen Handwerker als Zeugen vorgeladen hatte, von dem Angelika Gramse die Spritzenstory gehört haben will. Der Patient, dem seinerzeit die Spritze verabreicht wurde, tritt in den Zeugenstand und lässt erkennen, dass er nicht ein Mann vieler Worte ist. Schon gar nicht ein Märchenerzähler. Wie Malocher eben so sind. Seine sachlich gehaltene  Erinnerung ist denn auch eine ganz andere. Er habe mit Gramse über einen solchen Vorfall überhaupt nicht gesprochen.

Und der Arzt habe auch gestanden, als er als Patient die Spritze erhielt. Und folglich hat niemand auf dessen Schoß gesessen. Der Verteidigung des Angeklagten reichte dies vollkommen. Und dem Staatsanwalt hat es irgendwie und in gewissem Sinne auch gereicht. Der hatte nämlich keinerlei Fragen dazu. Der Zeuge hatte übrigens noch angemerkt, dass er zu einem Arzt, der mit seiner Azubi auf dem Schoß eine Spritze verabreichen würde, kein zweites Mal hingehen würde.

Die Schilderung der Hauptbelastungszeugin ist in ihrer Bösartigkeit nicht mehr zu übertreffen

Was dieser Vorgang aber grundsätzlich bedeutet, machte Janzens Verteidiger Dr. Dieckmann deutlich. Erneut ist eine Schilderung der Hauptbelastungszeugin in das Reich der Märchen verwiesen worden. In ihrer Bösartigkeit ist sie nicht mehr zu übertreffen. Gleichwohl lehnt der Richter aber Anträge zur gutachterlichen Untersuchung der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin Angelika Gramse in Serie hartnäckig ab mit dem Hinweis, sich selbst ein Bild von dem Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen machen zu können.

Doch was für ein Bild? Und worauf stützt sich das Einschätzungsvermögen des Juristen Braumann? Der gesunde Menschenverstand kann es nicht sein. Mehr als 100 Stunden war die Hauptbelastungszeugin bereits in therapeutischer Behandlung. Selbst der Staatsanwalt befürwortet jetzt ein Glaubwürdigkeitsgutachten für die Hauptbelastungszeugin Angelika Gramse. Für den Richter wäre dieses erneute Aufdecken eines Lügengebäudes zwingender Anlass genug, auf die Linie von Verteidigung und Staatsanwaltschaft einzuschwenken und einen neutralen Gutachter für das erkennbar auffällige Verhalten zu beauftragen. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Für den Verteidiger stellt sich die Frage nach der Rechtstaatlichkeit dieses Gerichts

Doch der Richter kann noch immer keine Auffälligkeit der Hauptbelastungszeugin erkennen. Für Verteidiger Dr. Dieckmann stellt sich die „Frage nach der Rechtstaatlichkeit dieses Gerichts“. Der Satz war dahin gemurmelt. Doch er hat es in sich für einen erfahrenen, Gelassenheit ausstrahlenden Verteidiger und für Jürgen Braumann, der erstmals als Vorsitzender Richter eine eigenständige Verhandlung führen darf.

Wenn Braumann sich des Wahrheitsgehaltes der Aussagen der Hauptbelastungszeugin so sicher ist, warum vereidigt er sie dann nicht? Das ist die rechtlich gebotene Waffe des Richters um einer Hauptbelastungszeugin mit diesem Existenzvernichtungspotential ihrer Aussagen rechtzeitig auf den Zahn zu fühlen!  Schließlich geht es nur noch um die zentrale Frage der Glaubwürdigkeit dieser vor aller Augen sich selbst demontierenden Zeugin. Will er sie nicht vereidigen und damit schonen, weil er weiß, dass sie sich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsätzlich durch Falschaussage oder Meineid selbst schaden würde?

Warum greift der Richter nicht zum Mittel der Vereidigung der Hauptbelastungszeugin?

Wenn dem aber so ist – warum lässt er nicht erkennen, dass ein Freispruch nach dem jetzigen Stand der Verhandlung und nach mehr als hundert angehörten Zeugen für den angeklagten Arzt und dessen Ehefrau wahrscheinlicher ist als eine Verurteilung?

Das sieht das Recht nicht vor: Wenn der Richter mit seiner Prozeßführung zur Strafe wird...

Die meisten Märchen haben ein Happy end. Der Freispruch nach dem Motto "Im Zweifel für den Angeklagten" wäre eine versöhnliche Wendung der sündhaft teuren Märchenstunden in der Wirtschaftsstrafkammer des Hildesheimer Landgerichtes. Albträume aber, und darum geht es hier, sind von Natur aus mit einem bösen Erwachen verbunden.

In diesem juristischen Albtraum vor dem Hildesheimer Landgericht wird, wie es jetzt den Anschein hat, der Richter selbst zur Strafe. Mit der auch für den Außenstehenden erkennbaren Befangenheit und der auffallenden Beschränkung seiner Wahrnehmung. Das hat niemand verdient und ist eine Strafe, die nicht durch Recht und Gesetz gedeckt ist.

 
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