Auf dem Privatrechner waren 571 pornographische Aufnahmen von Kindern

Sammler von Kinderpornos darf weiterhin niedersächsische Klassenzimmer als Lehrer betreten

Springe (wbn). Obwohl bei einem Konrektor (52) aus der Region 571 ziemlich eindeutige pornografische Aufnahmen mit Kindern auf dessen Privatrechner entdeckt und sichergestellt worden sind, kann dieser sogenannte Pädagoge weiterhin in Niedersachsen unterrichten – allerdings herabgestuft als Realschullehrer.

Schon das Amtsgericht Springe hatte ein vergleichsweise mildes Urteil gefällt und den Mann lediglich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht (18 A 5986/13) in Hannover auch noch, dass der ehemalige Konrektor nicht vom Schuldienst ausgeschlossen wird. Damit hatte sich die Landesschulbehörde mit einem entsprechenden Antrag nicht durchsetzen können.

 

 

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Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts hatte allerdings in der vergangenen Woche laut ndr.online darauf hingewiesen, dass die Schulbehörde dem Beschluss, den Lehrer zurückzustufen statt zu entlassen, zugestimmt habe. Dem ertappten Besitzer von Kinderpornographien wurde zugute gehalten worden, dass er sich seiner beruflichen Tätigkeit mit besonderem Engagement gewidmet habe und überdies disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten war.

Interpol-Fahnder waren auf dem Mann aufmerksam geworden als er sich emsig Inhalte von Webseiten mit obszönen Kinderfotos heruntergeladen hatte.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden Fahnder aus Hannover dann entsprechend umfangreich fündig. Die Landesschulbehörde hat jetzt keine Möglichkeit gesehen eine aussichtsreiche Klage in der nächsten Instanz zu führen. Trotz der Vorverurteilung durch das Amtsgericht Springe darf der Mann also weiterhin als Lehrer niedersächsische Klassenzimmer betreten.

 
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