In einer Flüchtlingsunterkunft im Mühlenkreis:
Iraker (25) bedroht Landsmann mit Messer

Montag 7. November 2016 - Hille (wbn). Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft: In Hille hat ein 25 Jahre alter Zuwanderer aus dem Irak einen 54-jährigen Landsmann mit Faustschlägen angegriffen und einen 43-Jährigen mit einem Küchenmesser bedroht.

Der Angreifer hatte offenbar vor der Tat Alkohol getrunken, dann einen Raum betreten und dort weiterzechen wollen. Weil der 54-Jährige damit nicht einverstanden war, forderte er den 25-Jährigen auf, den Raum zu verlassen. Der schlug daraufhin zu und bewaffnete sich wenig später mit dem Messer, das er dem 43 Jahre alten Streitschlichter entgegenhielt.

 

 

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Minden:

„Ein angetrunkener 25-jähriger Iraker hat am Samstag in den frühen Morgenstunden in einer Unterkunft für Zuwanderer in Hille einen 54-jährigen Landsmann körperlich angegriffen und einen ebenfalls aus dem Irak stammenden 43-Jährigen mit einem Küchenmesser bedroht. Der 43-Jährige konnte sich rechtzeitig in seinem Zimmer einschließen und blieb unverletzt. Der 54-Jährige hingegen erlitt durch Faustschläge leichte Verletzungen.

Ein Verantwortlicher der Unterkunft hatte die Polizei um kurz vor vier Uhr verständigt. Den Erkenntnissen der Beamten zufolge hielten sich die beiden Männer in einem der Zimmer auf, als der bereits alkoholisierte 25-Jährige den Raum betrat. Da der junge Mann dort weiterhin Alkohol trinken wollte, wurde er aufgefordert das Zimmer zu verlassen. Daraufhin traktierte er den 54-jährigen mit mehreren Faustschlägen. Als der 43-Jährige die Situation beruhigen wollte, verließ der Angreifer das Zimmer. Auf dem Flur konnte der 43-Jährige dann beobachten, wie der 25-Jährige mit einem zuvor aus der Küche geholten Messer hantierte. Als er ihn damit bedrohte, brachte er sich in Sicherheit.

Die Einsatzkräfte nahmen den 25-Jährigen mit zur Polizeiwache. Dort verbrachte der Mann die nächsten Stunden in einer Ausnüchterungszelle. Außerdem leiteten die Beamten gegen ihn ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Köperverletzung ein.“

 
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