Keine Beweismittel festgestellt

Auf dem Campingplatz in Lügde: Polizei stößt heute unerwartet auf einen Schuppen, der ebenfalls dem Hauptverdächtigen gehört

Montag 15. April 2019 - Lügde (wbn). Die Polizei hat heute Abend überraschend von einem weiteren Objekt auf dem Campingplatz in Lügde berichtet, das bisher nicht dem hauptverdächtigen Dauercamper im Kindermissbrauchsfall zugeordnet worden ist.

Es handelt sich dabei um einen Geräteverschlag nur wenige Meter von der Parzelle des Hauptverdächtigen entfernt. Weil keine Erkenntnisse vorgelegen hätten, dass dieser Schuppen dem Hauptbeschuldigen zuzuordnen sei, sei dieser Schuppen bislang auch nicht Gegenstand polizeilicher Maßnahmen gewesen, heißt es heute Abend.

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Der Schuppen wurde nunmehr von der Polizei in Absprache mit dem Anwalt des Beschuldigten durchsucht. Zum Ergebnis heißt es heute Abend: „Es wurden Werkzeuge und Metallschrott aufgefunden. Gegenstände, die als Beweismittel in Frage kommen könnten, wurden nicht festgestellt. Dem äußeren Anschein nach wurde der Schuppen schon sehr lange nicht mehr betreten.“

Nachfolgend die heute Abend erfolgte Erklärung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld im Wortlaut: „Die Polizei hat heute, 15.04.2019, im Rahmen von Ermittlungen auf dem Campingplatz in Lügde einen Geräteverschlag, der dem Hauptbeschuldigten zuzuordnen ist, festgestellt.

Der Geräteschuppen befindet sich wenige Meter von der bekannten Parzelle des Hauptbeschuldigten entfernt. Der Polizei lagen bislang keine Erkenntnisse darüber vor, dass dieser Schuppen dem Hauptbeschuldigten zuzuordnen ist. Der Schuppen war daher bislang auch nicht Gegenstand polizeilicher Maßnahmen.

Im Zusammenhang mit den Abrissarbeiten war die Polizei heute, 15.04.2019, durch den Abrissunternehmer über den Fund von mehreren Videokassetten und CDs informiert worden. Die Datenträger waren obenauf in einem Container aufgefunden worden, in dem Abrissschutt von der Parzelle des Hauptbeschuldigten zur Entsorgung abgeladen worden war.

Insgesamt handelt es sich bei den aufgefundenen Datenträgern um 11 Videokassetten, eine CD und eine Mini-CD. Eine grobe Sichtung einiger Videokassetten erbrachte bislang keine strafrechtlich relevanten Inhalte, sondern Unterhaltungssendungen.

Die Herkunft der Datenträger konnte bislang nicht geklärt werden. Es wird auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dass die Datenträger durch Unbekannte nachträglich auf dem Schutt im Container abgelegt wurden. Die Auswertungen und Ermittlungen dauern an.

Die Polizei schloss aufgrund der umfangreichen Tatortarbeit der Ermittlungskommission "Eichwald", der Angaben des Abrissunternehmers und der Abläufe bei den Abrissarbeiten aus, dass die Datenträger aus der abgerissenen Behausung des Hauptbeschuldigten stammten und führte daher sofort Ermittlungen auf dem Campingplatz vor Ort zur Herkunft der Datenträger durch.

Bei diesen Ermittlungen stieß die Polizei auf den Geräteverschlag, der auf Veranlassung des Campingplatzbetreibers ebenfalls vom Abrissunternehmer abgerissen werden sollte. Dabei gab der Campingplatzbetreiber heute gegenüber der Polizei an, dieser Verschlag sei dem Hauptbeschuldigten zuzuordnen. Der Ermittlungskommission "Eichwald" war diese Information bislang nicht bekannt. Der Betreiber behauptet, die Polizei darüber bereits vor längerer Zeit informiert zu haben.

Der unverschlossene Verschlag wurde daraufhin von Polizeibeamten bewacht und mit Zustimmung des Rechtsanwalts des Beschuldigten unmittelbar durchsucht. Es wurden Werkzeuge und Metallschrott aufgefunden. Gegenstände, die als Beweismittel in Frage kommen könnten, wurden nicht festgestellt. Dem äußeren Anschein nach wurde der Schuppen schon sehr lange nicht mehr betreten.“

Weitere Presemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Bielefeld vom Tage (Stand Montag, 15. April 2019 - 14.08 Uhr)

"Am 11. und 12.04.2019 wurden auf dem Campingplatz in Lügde bei den Abrissarbeiten auf der Parzelle des Hauptbeschuldigten insgesamt zwei CDs und zwei Disketten aufgefunden.

Es erfolgt eine Auswertung der aufgefundenen Datenträger. Aufgrund von Beschädigungen lässt sich aktuell lediglich eine CD teilweise auslesen. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich bei den Inhalten auf der CD nicht um relevante Daten, die auf weitere Opfer oder andauernden Missbrauch schließen lassen. Im Übrigen ist nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft die Relevanz von Datenträgern für die Beweisführung hinsichtlich der Missbrauchstaten geringer anzusehen, als in der öffentlichen Berichterstattung vermittelt.

Die Polizei geht aufgrund der umfangreichen Tatortarbeit der Ermittlungskommission "Eichwald", der Angaben des Abrissunternehmers nach den Funden und der Abläufe bei den Abrissarbeiten davon aus, dass sich die Datenträger in einem Zwischenraum des doppelten, fest verbauten Holzbodens im Wohnwagen des Beschuldigten befunden haben.

Die jetzt aufgefundenen Datenträger wurden entdeckt, nachdem die Behausungen vom Abrissunternehmer erneut vollständig leer geräumt und die Decken und Wände eingerissen wurden. Nur durch die im Zuge der Abrissarbeiten frei gelegten Hohlräume war die Auffindung der Datenträger möglich.

Die Ermittlungskommission hatte vor der zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei abgestimmten Freigabe der Tatorte am 27.03.2019 eine intensive, sehr kleinteilige Untersuchung der Tatorte betrieben. Die Tatortarbeit im Bereich der Parzellen der beiden Beschuldigen wurde nach höchsten Standards - analog zur Tatortarbeit bei Mord und Totschlag - durchgeführt. Dazu wurden unter anderem die Behausungen der Beschuldigten von der Polizei vollständig leer geräumt. Die Gegenstände aus den Behausungen wurden zwischengelagert und akribisch durchsucht.

Zur Auffindung von Gegenständen in Verstecken wurde zudem ein Datenträgerspürhund eingesetzt und es wurden 3-D-Laser-Scans von den Tatorten angefertigt. Hohlräume, die zugänglich und somit als Versteck geeignet gewesen wären, wurden dabei nicht gefunden. Es gab danach keine Anhaltspunkte dafür, dass sich auf dem Gelände noch relevantes Beweismaterial befand.

Eine Zerstörung der Behausung war von dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt und somit für Polizei und Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Für Staatsanwaltschaft und Polizei bestand zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt keine Veranlassung, Beamte tagelang für eine Beobachtung der Abrissarbeiten abzustellen oder selbst auf Kosten der Steuerzahler einen Abriss vorzunehmen. Nachdem der Abrissunternehmer einen Fund bei der Polizei gemeldet hatte, stand die Polizei mit diesem während der weiteren Abrissarbeiten in engem Kontakt. Es waren dazu zeitweise auch Ermittler auf dem Campingplatz vor Ort.

Aus den vorgenannten Gründen erfolgt auch keine erneute Durchsuchung des Abrissschutts der Behausungen der Beschuldigten."

 

 
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