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Heute im Landtag beschlossen

Niedersächsisches Hundegesetz verabschiedet - Landkreistag wedelt freudig mit dem Schwanz

Hannover/Hameln (wbn). Freudiges Schwanzwedeln des Landkreistages zum heute verabschiedeten Hundegesetz in Niedersachsen. Die Novelle scheint genug Biss zu haben um Beißvorfälle zu erschweren.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßt die heute vom Landtag verabschiedete Novelle des Niedersächsischen Hundegesetzes: „Die neuen Elemente des Gesetzes, insbesondere die Verpflichtung zur Sachkunde der Halter, zur Kennzeichnung von Hunden (,Chippen‘) sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind sinnvoll“, erklärte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer. Er wies zugleich darauf hin, dass kein Gesetz und keine behördliche Überwachung tragische Vorfälle mit Hunden in jedem Fall verhindern könnten.

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„Das neue Gesetz enthält aber eine Reihe von modernen Instrumentarien, die eine gerechte Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit am Schutz vor Beißvorfällen und den Bedürfnissen der ganz überwiegend verantwortungsvollen Hundehalter in Niedersachsen darstellen.“ Aus Sicht der kommunalen Praxis sei zudem erfreulich, dass der Landtag die Beratungen des Gesetzes genutzt hätte, einige Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Hunden klarzustellen. Dies würde den Vollzug dieser Regelungen erleichtern. Auch die künftige Abgrenzung der Zuständigkeiten hält der NLT für richtig: Die Gemeinden als allgemeine Gefahrenabwehrbehörden sind künftig unter anderem zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der allgemeinen Regelungen zur Sachkunde, der Kennzeichnung und für die Durchsetzung der Haftpflichtversicherungspflicht. Für die in einem behördlichen Verfahren ausdrücklich als gefährlich eingestuften Hunde bleiben wie bisher die Landkreise zuständig.

 

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