Erfolgsmeldung der Polizei Minden:
Tankstellenüberfall aufgeklärt – einer der Täter (24) war zwischenzeitlich schon wieder ins Gefängnis eingefahren

Montag 4. Juli 2016 - Minden (wbn). Beamte der Polizei Minden haben den Raubüberfall auf eine Tankstelle an der Portastraße Mitte Februar aufgeklärt.

Ein polizeibekannte 24 Jahre alter Mann aus Minden und sein 18 Jahre alter Komplize aus Porta Westfalica hatte seinerzeit die Tankstellen-Angestellte mit einer Pistole und einem Schlagsstock bedroht und einige hundert Euro und Zigarettenstangen erbeutet. Der 24-Jährige gilt als Haupttäter – er war in der Zwischenzeit schon wieder wegen anderer Delikte ins Gefängnis eingewandert.

 

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Minden:

„Zwei mit einer Pistole sowie einem Schlagstock bewaffnete und maskierte Männer hatten Mitte Februar die Star-Tankstelle an der Portastraße überfallen. Nun hat die Polizei die beiden Räuber ermittelt. Bei dem Duo handelt es sich um einen polizeibekannten 24-jährigen Mindener und einen 18-Jährigen aus Porta Westfalica.

Die Männer betraten am 13. Februar gegen 21 Uhr die Tankstelle und bedrohten die alleinanwesende Angestellte, eine zur Tatzeit 19-Jährige, mit ihrem Waffen. Aus der Kasse erbeuten sie mehrere Hundert Euro sowie einige Zigarettenstangen. Zunächst gelang den Räubern die Flucht. Ihr Opfer blieb unverletzt.

Im Laufe der polizeilichen Ermittlungen verdichteten sich die Hinweise auf das nunmehr bekannte Duo. Mitte Juni erfolgte schließlich eine Hausdurchsuchung bei dem 18-Jährigen. Der räumte in seiner Vernehmung den Überfall ein. Der bis dahin unbescholtene Portaner gab an, dass er sich das erbeutete Geld mit seinem Komplizen geteilt habe. Die ebenfalls zur Beute zählenden Zigarettenstangen hätten sie allerdings bei ihrer Flucht verloren. Der Heranwachsende wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt.

Seinen 24-jährigen Komplizen, er wird als Haupttäter angesehen, brauchten die Ermittler erst gar nicht zu suchen. Der Mann sitzt gegenwärtig für noch längere Zeit wegen Gefangenenmeuterei und Körperverletzung in Haft.“

 
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