Ab dem 1. Januar 2017:
Üstra verbietet Alkohol in Bussen, Bahnen und U-Bahn-Stationen

Montag 1. August 2016 - Hannover (wbn). Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG verbietet ab dem 1. Januar 2017 den Konsum von Alkohol in den Bussen, Bahnen und U-Stationen des Unternehmens.

„Damit kommen wir einem Wunsch der ganz überwiegenden Mehrheit unserer Fahrgäste nach“, erklärt dazu André Neiß, Vorstandsvorsitzender der üstra. Eine von der üstra im Sommer durchgeführte Kundenbefragung hatte ergeben, dass insgesamt 83 Prozent voll und ganz beziehungsweise eher dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der üstra zu verbieten.

 

 

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Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen. Analog zum Rauchverbot, das seit langem besteht, bezieht die üstra auch die unterirdischen Tunnelstationen in das Alkoholkonsumverbot mit ein.

„Das Votum der Nutzer des Nahverkehrs ist eindeutig“, erklärte dazu Hauke Jagau, der Präsident der Region Hannover, „daher begrüßen wir als Aufgabenträger das Alkoholkonsumverbot“. Über die zur Umsetzung notwendigen Veränderungen werde mit der üstra zu sprechen sein.

Vorerst keine Strafen bei Verstößen angedacht

Die üstra will mit dem Alkoholkonsumverbot einen Lernprozess bei ihren Fahrgästen initiieren und geht in der Umsetzung kulant vor. Daher wird es zunächst bei Verstößen auch keine Strafe geben, sondern einen ermahnenden Hinweis auf das Verbot. In Wiederholungsfällen oder wenn andere Fahrgäste belästigt werden, macht die üstra wie bislang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweist die Trinker aus Fahrzeug und Station.

„Wir wollen das Verbot mit Augenmaß durchsetzen und bei Konflikten deeskalierend wirken“, erläuterte André Neiß. Das Verbot soll vor allem vom Sicherheitspersonal der protec überwacht und durchgesetzt werden. „Auch dies entspricht dem Wunsch unserer Fahrgäste, wie wir aus der Kundenbefragung erfahren haben.“

Stichtag 1. Januar 2017

Das Verbot wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, zu diesem Zeitpunkt werden die Beförderungsbestimmungen entsprechend geändert. Die Zeit bis dahin nutzt die üstra zur Schulung ihres Personals und zur Information der Fahrgäste. Dazu werden Aufkleber an Bussen und Bahnen, Infoflyer und Hinweise im Fahrgastfernsehen dienen.

Bei den Öffis im Landkreis Hameln-Pyrmont stellt sich die Frage nach einem Alkoholverbot übrigens nicht. Entsprechend der Beförderungsbedingungen dürfen schon jetzt während der Fahrt weder Speisen noch Getränke verzehrt werden.

 
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