Keine Fracking-Maßnahmen in unkonventionellen Lagerstätten!
Niedersachsen schließt Bohrungen zur wissenschaftlichen Erprobung unkonventionellen Frackings kategorisch aus

Freitag, 19. August 2016 – Hannover (wbn). Die Landesregierung dreht Fracking-Maßnahmen in unkonventionellen Lagerstätten endgültig den Hahn zu. Dies bestätigte die Rot-Grüne Regierung als Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Thomas Adasch.

Als unkonventionelle Lagerstätten gelten neben Schiefergestein, auch Ton-, Mergel- und Kohlefözgestein. Bereits am 24. Juni diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches Fracking in unkonventionelle Lagerstätten verbietet. Eine Ausnahme gibt es allerdings auch hier: Vier Bohrungen zur wissenschaftlichen Erprobung unkonventionellen Frackings sind bis 2021 trotzdem erlaubt, doch dazu müsste die jeweilige Landesregierung erst zustimmen. Die niedersächsische Landesregierung hat einer Probebohrung im Landesgebiet nun aber einen Riegel vorgeschoben.

 

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Bei der Gesetzesänderung wurde weiterhin ein zeitgemäßer Rechtsrahmen für den Einsatz der Fracking-Technologie in konventionelle Lagerstätten (tief liegende Sandsteinlagerstätten) geschaffen. Dabei werden höchste Sicherheits- und Umweltstandards eingehalten. Außerdem gibt es bei den Genehmigungsprozessen mehr Transparenz, sowie eine Einbindung der Öffentlichkeit.

 
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