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Tot aufgefundene Graugans hatte den gefährlichen Virus

Es ist die Geflügelpest! Die Aufstallpflicht gilt jetzt auch im Landkreis Nienburg

Donnerstag 19. November 2020 - Nienburg (wbn). Es ist die Geflügelpest! Die Aufstallpflicht gilt jetzt auch im Landkreis Nienburg.

Bei einer tot aufgefunden Graugans in Rehburg-Loccum wurde die hochansteckende aviäre Influenza - Geflügelpest HPAIV, H5 - am heutigen Tag festgestellt. Angesichts der aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest in mehreren europäischen Nachbarstaaten, in Deutschland in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie einer Risikobewertung durch den Landkreis Nienburg, wurde eine Aufstallpflicht für Geflügel als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest angeordnet.

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Entsprechende Anordnungen haben bereits auch verschiedene andere niedersächsische Landkreise getroffen.

Die Aufstallpflicht gilt für das gesamte Kreisgebiet. Alle Personen, die Geflügel draußen halten - auch die Hobbyhalter -, müssen ihre Tiere aufstallen oder unter einer Vorrichtung halten, die überdacht ist und eine Seitenbegrenzung hat, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.

Hintergrund der Maßnahme ist das steigende Verbreitungsrisiko des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 bei Wildvögeln sowie auch in Nutzgeflügelbeständen in mehreren deutschen Bundesländern. Dies hat dazu geführt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in seiner aktuellen Risikobewertung vom 5. November das Risiko der Einschleppung des Virus in die Hausgeflügelpopulation über Wildvögel als hoch eingestuft.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel. Bislang ist keine Übertragung von H5N8 auf den Menschen bekannt

Experten gehen davon aus, dass der Erreger insbesondere durch umherziehende Wildvögel verbreitet wird, von denen sich auch viele im Landkreis Nienburg aufhalten.

Der Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel kann immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben und muss daher mit allen Mitteln verhindert werden.

Darüber hinaus fordert der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung alle Geflügelhalter im Landkreis auf, die erforderlichen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass Geflügelställe generell nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden und dass Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein dürfen.

Wer bisher seine Geflügelbestände noch nicht beim Kreis angemeldet hat, wird aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.

Der Text der Allgemeinverfügung einschließlich Begründung ist auf den Internetseiten des Kreises unter www.lk-nienburg.de eingestellt.

Transparenzhinweis der Redaktion: Diesem Text liegt eine Information des Landkreises Nienburg zugrunde.

 

 

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