Formular auf der Internetseite des Landkreises Nienburg

Religiöse Veranstaltungen müssen zwei Tage vorher angemeldet werden

Mittwoch 27. Januar 2021 - Nienburg (wbn). Im Landkreis Nienburg wird darum gebeten religiöse Veranstaltungen anzumelden.

Daran hat heute die Landkreisverwaltung in Nienburg erinnert. Gemäß Paragraf 9 (1) der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind Veranstalter verpflichtet, religiöse Veranstaltungen mit zehn oder mehr erwarteten Besuchern dem Landkreis Nienburg mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung  mitzuteilen.

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Auch regelmäßig stattfindende Gottesdienste sollen einmalig erfasst werden. Die Anzeige dieser Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online.
Der Landkreis Nienburg hat auf seiner Internetseite hierfür ein entsprechendes Formular geschaltet unter www.lk-nienburg.de/veranstalter.

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass Besucherinnen und Besucher während der Veranstaltung permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Zulässig sind medizinische Masken beziehungsweise FFP2-Masken.

Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen stets eingehalten werden. Weiterhin ist eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung erforderlich.

 

 

 
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