Putenhaltung in Hoya betroffen

Landwirtschaftsministerium meldet weitere Geflügelpest-Fälle in Niedersachsen

Donnerstag 11. November 2021 - Nienburg/ Cloppenburg (wbn). Zwei weitere Geflügelpest-Fälle in Niedersachsen.

Und der Einschlag kommt jetzt näher zum Weserbergland. Die Geflügelpest breitet sich in Niedersachsen weiter bei Nutztieren aus. Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5) wurde in Geflügelbetrieben in den Landkreisen Cloppenburg und Nienburg festgestellt. Dies hat heute das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitgeteilt.

 

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Es handelt sich in Cloppenburg um eine Putenhaltung mit 9.700 Tieren. Der Betrieb liegt in Friesoythe, 1.200 Meter vom gestern gemeldeten ersten Ausbruchsbetrieb (Entenhaltung) entfernt. Im Landkreis Nienburg ist ebenfalls eine Putenhaltung in Hoya betroffen.

Im Bestand befinden sich 9.900 Tiere. Beide Bestände werden "geräumt".

Landkreis-Mitteilung in Nienburg

Der Landkreis Nienburg hat ergänzend zum Landwirtschaftsministerium in Hannover nachfolgende Mitteilung zu dem Geflügelpest-Ausbruch in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya herausgegeben: „Im Landkreis Nienburg ist in einem Betrieb mit 9.900 Puten der Erreger der Aviäre Influenza (Geflügelpest HPAIV, H5) bei klinisch kranken Tieren nachgewiesen worden. Da es sich in diesem Fall um eine hochansteckende Infektionskrankheit des Geflügels handelt, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden. Um den Betrieb herum werden Restriktionszonen im 3-km-Radius und im 10-km-Radius (Schutzzone und Überwachungszone) eingerichtet.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg hatte Proben betroffener Tiere des Betriebes untersucht und den für Geflügel hoch infektiösen Erreger der Vogelgrippe H5 nachgewiesen. Daraufhin müssen nun alle 9.900 Tiere in dem Betrieb getötet werden. Zugleich werden eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) und eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) um den Betrieb errichtet. In diesen Zonen gelten strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für das gehaltene Geflügel. Geflügeltransporte in diesen Zonen sind bis auf weiteres verboten und auch Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie tierische Nebenprodukte wie Mist und Gülle müssen in den Betrieben verbleiben. In der Schutzzone befinden sich 42 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 850 Tieren.

Das Veterinäramt des Landkreises Nienburg/Weser appelliert an alle Landwirte und Hobbyhalter, ihre Tierbestände sorgfältig auf Krankheitssymptome zu kontrollieren, um eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Aviären Influenza zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht beim Veterinäramt des Landkreises Nienburg angemeldet haben, werden dringend gebeten, sich unter der Telefonnummer 05021-967113 zu melden.

Die Influenza-Viren des Menschen gehören zwar zur gleichen Gruppe der Influenza-Viren wie die Erreger der klassischen Geflügelpest. Erkrankungen beim Menschen mit Aviären Influenzaviren sind aber nach Angaben des Robert Koch Institutes (Stand 24.02.2021) in Deutschland bislang nicht aufgetreten.“

 

 
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