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Limburg, Meyer und Byl sehen sich mit ihrer Klage bestätigt

Staatsgerichtshof in Bückeburg: Landesregierung muss offenlegen und begründen warum ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird

Dienstag 8. Februar 2022 - Bückeburg (wbn). Die Niedersächsische Landesregierung muss künftig offenlegen und begründen warum ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird.

Der Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Weserbergland, Helge Limburg, sieht sich damit in seiner entsprechenden Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg bestätigt.

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Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung zum Beispiel zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Der Staatsgerichtshof hat somit heute einer Klage der grünen Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl  und Helge Limburg in allen entscheidenden Punkten stattgegeben. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Helge Limburg fungierte als Prozessvertreter für die niedersächsischen grünen Abgeordneten. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jägern oder Tierhaltern führen, waren in der Anfrage der Grünen ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Niedersächsischen Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Helge Limburg (MdB): „Das Urteil ist ein Stoppschild für Umweltminister Olaf Lies. Der Umgang mit dem streng geschützten Wolf ist keine Geheimsache, das hat der Staatsgerichtshof nun klargestellt. Unsere Klage bringt nun endlich mehr Licht in die Genehmigungspraxis des Landes und sorgt damit für eine dringend notwendige Versachlichung der Debatte. Dies schafft auch die Grundlage eines Neustarts der festgefahrenen Wolfspolitik mit allen Beteiligten.

Künftig muss die Landesregierung offenlegen, wie viele Wölfe auf der Abschussliste stehen und was die Gründe dafür sind, einen Wolf als Problemwolf einzustufen. Dies reicht bis hin zur übersprungenen Zaunhöhe und der individuellen Schadensumme. Das Urteil bestätigt zudem unsere Auffassung: Die Verweigerung von Antworten durch die Landesregierung war ein Bruch der Landesverfassung und verstieß gegen die Auskunfts- und Kontrollrechte der Abgeordneten.

SPD und CDU haben mit den fortgesetzten Wolfsabschüssen einen fragwürdigen Alleingang unter den Bundesländern eingeschlagen. In keinem anderen Bundesland fallen so viele Nicht-Problemwölfe einer nicht zugelassenen Bejagung zum Opfer. Die Bilanz der Wolfsjagd der Landesregierung ist düster: Mindestens fünf der sechs Wolfstötungen in der Amtszeit von Olaf Lies waren Fehlabschüsse von Tieren, denen keine Nutztierrisse zur Last gelegt wurden. Im Fall Amt Neuhaus wurde mit einem doppelten Fehlabschuss sogar ein Tier aus einem anderen Rudel getötet. Diese Fehlabschüsse schützten kein einziges Weidetier und sind ein Verstoß gegen den Naturschutz. An den bisher erteilten Genehmigungen gibt es große Fragezeichen, ob sie mit dem Europäischen Naturschutzrecht haltbar sind. Die EU-Kommission hat bereits ein Pilotverfahren mit Schwerpunkt Niedersachsen eingeleitet und angekündigt jede Ausnahmegenehmigung überprüfen zu wollen.

Wir fordern einen ernsthaften Neustart in der verfahrenen Wolfspolitik. Nur Transparenz, Fakten und Dialog statt Heimlichtuerei  können die hochemotionale Debatte versachlichen. Mit einem sofortigen Moratorium wollen wir einen Neustart in der verfahrenen Wolfspolitik des Landes. Das Wolfsmanagement des Landes muss auf neue, faktenbasierte Füße gestellt werden. Dazu müssen alle Beteiligten, wie etwa Naturschützer, Weidetierhalter, Landwirte und Jäger an einen Tisch. Wir brauchen unbürokratische Hilfen für Herdenschutz und mehr Unterstützung für Tierhalter durch eine Weideprämie, um den Konflikt zwischen Wolf und Weidehaltung zu befrieden.“

Zum Hintergrund: Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus ist noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt. Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig. Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.

 

 

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