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Ampelkoalition verabschiedet entsprechende Regelung

Johannes Schraps: Erleichterungen für die Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen

Donnerstag 9. Februar 2023 - Berlin (wbn). Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen wird es jetzt Vereinen auch ohne Satzungsänderungen ermöglicht ihre Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten zu können.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps: „Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen. Die Mitgliederversammlungen sind das Herz eines jeden Vereins. Das gesetzliche Leitbild sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie haben wir aber mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir eine dauerhafte Regelung gefunden“.

 

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Trotz des Auslaufens und der stetigen Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend.

Jetzt ist in der Ampelkoalition eine solche Regelung verabschiedet worden. „Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich.

Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken“, erklärt Johannes Schraps.

 

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