Vater wurde noch auf dem Flughafen verhaftet

Mutter Hüls durfte ihre Kinder wieder in den Arm nehmen - das Ende einer langen Irrfahrt durch den Orient

Celle (wbn). Die von ihrem Vater spektakulär nach Ägypten und in den Sudan entführten Kinder sind wieder wohlbehalten in Niedersachsen bei ihrer Mutter. Axel Hüls, der Vater, wurde am Flughafen sofort verhaftet.

Dies haben heute Polizei und Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz in Celle mitgeteilt. Die Mutter, die überglücklich ihre Kinder Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa in die Arme nehmen konnte, bat um Verständnis sich erst zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der Öffentlichkeit zu äußern.  Hier die gemeinsame Stellungnahme von Polizei und Staatsanwaltschaft vom heutigen Tag in Celle: In dem Fall des wegen der Entziehung seiner vier Kinder ins Ausland mit Haftbefehl gesuchten Axel Hüls teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressekonferenz heute mit, dass die Kinder Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa seit heute Vormittag, 11.00 Uhr, wieder in Deutschland und bei ihrer Mutter sind. Axel Hüls wurde am Flughafen verhaftet. Nach einem Rechtshilfeersuchen an die ägyptischen Behörden konnten die Gesuchten am Nachmittag des 7.9. 2011 in Kairo festgesetzt werden und befanden sich zunächst in der Obhut der ägyptischen Behörden. Fortsetzung von Seite 1

Am frühen Donnerstagmorgen wurden sie per Flugzeug nach Deutschland gebracht. Dabei wurden sie von deutschen Beamten begleitet. Die Kinder sind gesund und wohlbehalten. Gemeinsam mit ihrer Mutter befinden sie sich inzwischen an einem sicheren Ort. Die Kindsmutter ließ über die Polizei bei der Pressekonferenz folgenden Wortlaut übermitteln: "Ich bin überglücklich und unendlich dankbar, dass meine Kinder gesund bei mir sind.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich jetzt meine ganze Zeit mit Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa verbringen möchte. Ich werde mich in Kürze gegenüber den Medien äußern. Bis dahin bitte ich darum, unsere Privatsphäre zu respektieren und von Anfragen Abstand zu nehmen." Der Beschuldigte wurde noch am Abend dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Der Richter verkündete den Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an.

 
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