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Es gilt das geschriebene Wort

Deutschstunde am Weserbogen - mit Landratskandidat Dr. Stephan Walter und Landrat Rüdiger Butte. Oder: Das iih-mail

Hameln (wbn).  Zwei Tage vor der Wahl pest 'ne neue Sau durchs Dorf. Landratskandidat Dr. Stephan Walter empört sich über ein e-mail seines politischen Gegners, der derzeit dort sitzt, wo Walter am 11. September gerne mit Hilfe des Wählerwillens hin will. Am Schreibtisch des Landrates von Hameln-Pyrmont. Dem amtierenden Landrat Rüdiger Butte wirft Walter vor, „in eklatanter Weise gegen die Pflicht zur Neutralität“ verstoßen zu haben. Die Inanspruchnahme dienstlicher Mittel für den Wahlkampf sei untersagt und Walter will prüfen lassen „inwieweit der Landrat damit seine Dienstpflichten missachtet hat.“

Originalton Walter: „Mit Datum vom 06.09.2011 hat der amtierende Landrat Rüdiger Butte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulen in der Trägerschaft des Landkreises angeschrieben und um Unterstützung seiner Wiederwahl gebeten. Außerdem behauptet Butte, sein „Mitbewerber der CDU“ habe die Arbeit „der Kreisverwaltung immer wieder in Frage gestellt“. Das Anschreiben wurde per E-Mail mit dem Absender - ruediger.butte (Zeichen at) hameln-pyrmont.de – also über den Server der Landkreisverwaltung - versandt.“ Das mit der Versendung über den amtlichen Server der Landkreisverwaltung bestreitet Landrat Rüdiger Butte (SPD) gar nicht. Aber die Behauptung er habe um die Unterstützung seiner Wiederwahl gebeten, weist Butte ganz entschieden zurück. Vielmehr habe es sich um eine allgemeine Aufforderung gehandelt am Sonntag 11. September zur Wahl zu gehen.  Auch die Nutzung des amtlichen Servers ist aus der Sicht des Landrates völlig korrekt. Schließlich habe er in dem Schreiben aus rein dienstlichen Gründen sich vor seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landkreis gestellt.

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Weil deren Arbeit von dem Mitbewerber Walter im Wahlkampf „immer wieder in Frage gestellt“ worden sei – nicht nur seine Arbeit als Landrat. Wäre es nur um ihn gegangen, so Butte zu den Weserbergland-Nachrichten.de, hätte er nicht diese dienstliche Erklärung auf dem Dienstweg abgegeben. So aber habe er sich schützend vor seine Mitarbeiter stellen müssen. Darin sieht er geradezu eine Pflicht als Landrat.

Der Ghostwriter bekämpft den Geist der Worte des Amtsinhabers


Im Krieg der Worte im Vorfeld der Kommunalwahl ist das nicht das erste Scharmützel. Schon mal hat der studierte „Ghostwriter“ Dr. Walter (Kundschaft: Merkel, Schünemann, von der Leyen…) Buttes Wortwahl attackiert. Da hatte der im Wahlkampf befindliche Landrat von einem Ortsbauernführer aus Hemeringen gesprochen und offensichtlich Otto Deppmeyer gemeint. Walter wollte daraufhin Butte abmeiern, weil er als gelernter Historiker einen Nazi-Begriff heraushörte, wo Butte lediglich eine unverfängliche Wortkombination mit Bindestrich benutzt haben wollte. Die geforderte öffentliche Entschuldigung hat Butte bis heute nicht abgeliefert weil er dazu keinen Anlass gesehen hat.

Nunmehr dokumentieren die Weserbergland-Nachrichten.de Walters jüngsten Erregungsstoff und Buttes Originalzitat als Weserbergland-Deutschstunde im Kommunalwahlkampf. Verwendbar für Geschichtslehrer, Oberlehrer in der Deutschstunde, Lehrer im Gemeinschaftskundeunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Leistungskursen aller Art – gerne auch in Integrierten Gesamtschulen, Waldorfschulen, Volkshochschulen und Priesterseminaren zur hohen Kunst der Exegese unter besonderer Berücksichtigung zeithistorischer Zusammenhänge an der Biegung des Weserbogens. Geeignet auch für Kabarettisten mit jugendfreien Texten.

Was geben die Worte an Wahlkampfmunition in der Wort-Wahl her. Hat Butte gegen die Neutralitätspflicht verstoßen oder nicht? Ist Walter ein Wort-Sensibelchen, das andere zu Unrecht beim Wort nimmt? Fest steht: Der Wähler hat das letzte Wort, wenn er nicht schon längst sprachlos geworden ist.

Walters Presseerklärung: „Landrat Rüdiger Butte verstößt in eklatanter Weise gegen die Pflicht zur Neutralität. Mit Datum vom 06.09.2011 hat der amtierende Landrat Rüdiger Butte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulen in der Trägerschaft des Landkreises angeschrieben und um Unterstützung seiner Wiederwahl gebeten. Außerdem behauptet Butte, sein „Mitbewerber der CDU“ habe die Arbeit „der Kreisverwaltung immer wieder in Frage gestellt“. Das Anschreiben wurde per E-Mail mit dem Absender - ruediger.butte (at) hameln-pyrmont.de – also über den Server der Landkreisverwaltung - versandt. CDU-Landratskandidat Dr. Stephan Walter ist der Auffassung, dass dieses Schreiben Buttes „eindeutig gegen die gesetzliche Pflicht zur Neutralität von Amtsträgern verstößt“. Die Inanspruchnahme dienstlicher Mittel für den Wahlkampf sei untersagt. „Dieser Verstoß gegen die Neutralitätspflichten ist nicht nur schlechter Stil. Es muss auch geprüft werden, inwieweit der Landrat damit seine Dienstpflichten missachtet hat“, so Stephan Walter. Der CDU-Politiker hält Rüdiger Butte überdies vor, den Versuch zu unternehmen, seine Person bei den E-Mail-Empfängern zu diffamieren. „Dies zeigt erneut, wie schlecht an der Spitze des Landkreises geführt wird“, so Walter abschließend.  Als Anlage erhalten Sie die vorgenannte E-Mail zur Kenntnisnahme…“

Auch Rüdiger Butte hat zur Klarstellung den Original-Wortlaut seines e-mail-Rundschreibens zur Verfügung gestellt, dessen Inhalt mit der von Walter beigefügten „Anlage“ seiner Pressemitteilung identisch ist.

Originalton Butte: „Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Wahlkampf für die Kommunalwahl am 11. September nähert sich seinem Ende. Insbesondere von dem Mitbewerber der CDU um die Position des Landrates ist nicht nur meine Arbeit, sondern auch die der Kreisverwaltung immer wieder in Frage gestellt worden. Ich glaube allerdings sagen zu können, dass wir gemeinsam in den letzten sechs Jahren gute Arbeit geleistet haben. Anders lautenden Aussagen bin ich bisher mit Entschiedenheit entgegengetreten. Das wird auch künftig der Fall sein. Es bereitet mir viel Freude, mit dem Team der Kreisverwaltung für die Menschen im Landkreis zu arbeiten. Diese erfolgreiche Arbeit möchte ich mit Ihnen gemeinsam fortsetzen. Deshalb bitte ich Sie, am Sonntag von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Rüdiger Butte“

 

 

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