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Kommt nicht gut: Keinen Führerschein, aber Marihuana dabei...

Die Vatertagsgeschichte von dem Holler mit dem Roller und einem Geschwindigkeits-Koller

Donnerstag 10. Mai 2018 - Holle (wbn). Wenn der Holler mit dem Roller um die Ecken pfeift, kriegt die Polizei `nen Koller. Vor allem wenn er noch dazu auf einem Marihuana-Trip ist.

Ein 16 Jahre alter Sohnematz aus Holle war am heutigen Vatertag ziemlich zügig mit dem Roller unterwegs. Das brachte die Polizei ins Grübeln, die dem Geheimnis auf die Spur kommen wollte weshalb der junge Mann mit 65 km/h unterwegs war, was technisch eigentlich nicht sein durfte. Da er nicht auf Anhaltezeichen reagierte nahm die Polizei die Verfolgung auf.

 

 

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Auf einem schmalen Weg glaubte der junge Mann seine Zweirad-Trümpfe ausspielen zu können. Doch so leicht ließ sich die Streife nicht abschütteln. Und am Bahnübergang Derneburg in Holle war der dynamische Vatertagsausflug des 16-Jährigen buchstäblich in die Schranken verwiesen.

Dann wurde den Beamten auch schnell klar, warum der Holler mit dem Roller auf der Flucht war. Er hatte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis und in der Nacht zum Vatertag zudem noch Marihuana konsumiert.

Davon hatte er dummerweise auch noch eine geringe Menge bei sich.

Es wurden mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Der Holler mit dem Rolle wurde anschließend Vater und Mutter übergeben. Das vorzeitige Ende des heutigen Vatertagsausfluges.

Nachfolgend der Polizeibericht aus Holle: „Am Vatertag, gegen 10:15 Uhr, befuhr ein 16jähriger aus der Gemeinde Holle die Bahnhofstraße in Rtg. Ortsmitte. Da es sein sogenannter Roller auf beachtliche 65 km/h brachte, sollte er von einer Streife der Bad Salzdetfurther Polizei kontrolliert werden

Auf Anhaltezeichen reagierte der junge Mann zunächst, setzte dann jedoch seine Fahrt über einen schmalen Weg in die Wohnsiedlung "Am Rolande" fort. Nach kurzer Zeit konnten die Beamten den Roller wieder aufnehmen. Dieser fuhr nun auf der Bahnhofstraße zurück in Rtg. Derneburg.

Der eingesetzten Streife gelang es schließlich, den jungen Mann mit seinem Roller am Bahnübergang Derneburg zu stoppen. Der Fluchtgrund wurde dabei auch schnell klar. Der Holler verfügte nicht über eine erforderliche Fahrerlaubnis. Auch hatte er in der letzten Nacht Marihuana konsumiert. Zu guterletzt führte er auch noch eine geringe Menge Marihuana bei sich.

Zur Folge hatte das Ganze eine Blutentnahme (Führen des Rollers unter BTM Einfluss), den Verlust des BTM (Beschlagnahme) und die Einleitung mehrerer Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann an seine Eltern übergeben.“

 

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