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Landkreis Hameln-Pyrmont plant Impfzentrum im Gundolph-Park

Dienstag 1. Dezember 2020 - Hameln (wbn). Im Hamelner Gundolph-Park wird das Impfzentrum des Landkreises Hameln-Pyrmont mit besten Voraussetzungen entstehen.

Nach den aktuellen Planungen des Landes Niedersachsen sollen in Niedersachsen bis zu 60 Impfzentren eingerichtet werden. Auch im Landkreis Hameln-Pyrmont ist nach jetzigem Planungsstand ein Impfzentrum vorgesehen. Die Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont hat dem Land Niedersachsen vorschlagen, das für Hameln-Pyrmont zu planende Impfzentrum in den leerstehenden Gebäuden auf dem Gelände des Gundolph-Parks am Reimerdeskamp in Hameln einzurichten. Die Impfzentren müssen laut einer Vereinbarung von Bund und Ländern ab 15. Dezember 2020 betriebsbereit sein.

(Zum Bild: Genug Platz, zentrale Lage in Hameln. Das Gelände des Gundolph-Parks am Reimerdeskamp bietet sich für das Corona-Impfzentrum an. Foto: Landkreis Hameln-Pyrmont)

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Das Land Niedersachsen hatte die unteren Katastrophenschutzbehörden aufgefordert, dem Innenministerium bis zum 30.November 2020 Vorschläge zu unterbreiten, wo die Impfzentren eingerichtet werden können.

Somit wurden innerhalb kürzester Zeit mehrere Objekte begutachtet und anhand von 24 unterschiedlichen Kriterien bewertet. Diese Kriterien ergaben sich im Wesentlichen durch Vorgaben des Landes für die Einrichtung und den Betrieb von Impfzentren. So waren etwa die Größe, die Erreichbarkeit, die Barrierefreiheit, die Ausstattung und die Möglichkeit der Inbetriebnahme zum 15. Dezember bei der Standortsuche zu berücksichtigen. Aber auch wirtschaftliche Aspekte durften nicht unberücksichtigt bleiben.

Neben den sonstigen Kriterien lag die besondere Herausforderung in dem engen Zeitfenster. Der Landkreis hat bei der Objektauswahl bewusst darauf verzichtet, auch von Schulen genutzte Sporthallen in den Blick zu nehmen. Weil die Impfzentren auf jeden Fall bis Mitte 2021, eventuell sogar deutlich darüber hinaus, vorgehalten werden müssen, hätte eine Sporthalle auf lange Zeit nicht mehr zur Verfügung gestanden, was zu einer langfristigen Einschränkung des Sportunterrichtes führen würde.

Im Ergebnis kristallisierten sich schließlich die Gebäude auf dem ehemaligen Britengelände als Favorit heraus. Ausschlaggebend waren hier die Aspekte der ausreichenden Größe, die schnelle und dauerhafte Verfügbarkeit, die guten Möglichkeiten der Geländesicherung, die Barrierefreiheit, die in Bezug auf das Kreisgebiet zentrale Lage, die ausreichende Zahl an Parkplätzen sowie die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr.

Auch die Aussicht, wonach das Gelände und die darauf befindlichen Gebäude, die derzeit im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind, für den Betrieb der Impfstation voraussichtlich mietzinsfrei und unter der Übernahme der Kosten der Erstherrichtung zur Verfügung gestellt werden sollen, hat sich positiv auf die Entscheidung ausgewirkt.

Das Gelände sowie die Räumlichkeiten bieten aufgrund der Größe darüber hinaus die Möglichkeit, künftig die Teststation und das Impfzentrum an einem gemeinsamen Ort vorzuhalten.

Neben den Impfzentren wird es auch mobile Impfteams geben, die die Impfberechtigten etwa in Alten- und Pflegeheimen aufsuchen und dann dort impfen.

 

 

 

 

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