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Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Das Urteil zur Unterrichtungspflicht über die Corona-Verordnungen sieht plötzlich nur Gewinner

Dienstag 9. März 2021 - Hannover / Bückeburg (wbn). Ein Urteil des Staatsgerichtshofes in Bückeburg zur frühzeitigen Information und Unterrichtungspflicht über die Corona-Verordnungen in Niedersachsen – und es gibt offenbar nur „Gewinner“.

Diesen Eindruck vermitteln die Reaktionen von Klägern und Beklagten. Zu dem heutigen Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs in dem Organstreitverfahren der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Niedersächsische Landesregierung hier ein kurzes Statement vom Chef der Staatskanzlei Dr. Jörg Mielke: „Mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt der Staatsgerichtshof das Vorgehen der Landesregierung seit einem Dreivierteljahr.

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Sinn und Zweck der Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung ist es – so der Staatsgerichtshof heute – den Mitgliedern des Landtages die notwendigen Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verschaffen. „Frühzeitig“ sei die Unterrichtung, so das Gericht, wenn sie unverzüglich nach Abschluss der internen Willensbildung der Landesregierung und vor der Umsetzung des Beschlusses erfolgt. Dabei könne der „Abschluss der Willensbildung“ auch vorläufiger Natur sein; dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben werde.

Es reicht also aus, wenn die Abgeordneten parallel zu den Kommunalen Spitzenverbänden einen Verordnungsentwurf zugesandt bekommen und es muss nicht noch eine erneute Beteiligung des Landtags erfolgen, wenn die Ergebnisse der Verbandsbeteiligung eingearbeitet sind und bevor der endgültige Verordnungstext der Ministerin zur Unterschrift vorgelegt wird.

Das ist eine sehr begrüßenswerte und auch in Krisenzeiten praktikable Auslegung des Art 25 Abs.1 NV, für die sich die Landesregierung bedankt. Genau so geht die Niedersächsische Landesregierung jetzt seit einem Dreivierteljahr vor. Seitdem wird der Landtag parallel zur Verbandsbeteiligung informiert. Ein Verstoß gegen Art. 25 NV steht seitdem nicht mehr im Raum – und wird auch durch die Oppositionsfraktionen nicht geltend gemacht.“

Auch die FDP als Klägerin sieht sich durch das Urteil des Staatsgerichtshofes bestätigt. So sieht es der FDP-Fraktionschef im Niedersächsischen Landtag Stefan Birkner: „Mit dem heutigen Urteil hat der Staatsgerichtshof unsere Auffassung bestätigt, dass die Landesregierung uns frühzeitig und vollumfänglich über die Corona-Verordnung informieren muss. Bis heute hat sie verneint, dass eine solche Rechtspflicht gegenüber dem Landtag besteht. Dass es erst eines Gerichtsverfahrens und -urteils bedurfte, damit die Landesregierung die Rechte des Parlaments anerkennt, kann auch für sie selbst nicht zufriedenstellend sein.

Ich hoffe, dass die Landesregierung das Parlament jetzt endlich viel intensiver in die Bewältigung der Corona-Krise einbindet. Sie und auch die Fraktionen von SPD und CDU müssen diesen Weckruf verstehen und mit uns gemeinsam Wege gehen, um die Entscheidungen über die Corona-Verordnungen vom Landtag treffen zu lassen. Nur dann ist auf Dauer die notwendige Akzeptanz für die wesentlichen Grundrechtseingriffe sichergestellt.“

 

 

 

 

 

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