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Ein Bote hat die schwerwiegenden Einsprüche unmittelbar in Karlsruhe abgeliefert

Auch für Hameln! Heute Morgen hat die Bundes-FDP Verfassungsklage gegen Merkels "Bundesnotbremse" eingereicht

Dienstag 27. April 2021 - Karlsruhe / Berlin (wbn). Die Berliner FDP-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen die Ausgangssperre eingereicht und um auf Nummer sicher zu gehen dazu heute Morgen einen Boten nach Karlsruhe geschickt.

Für verfassungswidrig hält die FDP schon einmal die nächtliche Ausgangssperre der „Bundesnotbremse“, wie sie jetzt notgedrungen und pauschal auch in Hameln und dem Landkreis Hameln-Pyrmont gilt. Ein solcher tiefer Grundrechtseingriff könne nicht nur mit einem Inzidenzwert begründet werden.

 

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Der zweite Punkt: Menschen mit vollständigem Impfschutz müssten umgehend ihre Grundrechte zurückbekommen.

Der dritte Punkt ist die Behandlung der „Bundesnotbremse“ im Bundesrat. In der Kammer der Länder sei das Infektionsschutzgesetz als Einspruchsgesetz behandelt worden.

Es hätte jedoch als Zustimmungsgesetz eingeordnet werden müssen. Damit wäre eine Ablehnung durch den Bundesrat möglich gewesen in dem die Regierungschefs der Länder allesamt schwerwiegende Bedenken angemeldet hatten. Vor allem auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil.

 

 

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