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An Fluchtversuch gehindert

E-Scooter-Fahrerin unter Drogenverdacht völlig ausgerastet - dienstliche Ohrfeige zeigt Wirkung

Montag 2. August 2021 – Lauenau (wbn). Eine weitere Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr des Weserberglandes.

Sie ist völlig ausgerastet als sich die 28 Jahre alte E-Scooter-Fahrerin auf der Kreisstraße 58 in Lauenau einer Verkehrskontrolle unterziehen musste. Nur der schnelle Griff zum Lenker verhinderte zudem, dass die Frau aus Bad Nenndorf flüchten konnte.

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Sie schlug auf die beiden Polizeibeamten ein, beleidigte unbeteiligte Passanten und erhielt – rein dienstlich – als Gegenmaßnahme eine Ohrfeige mit der entsprechenden Wirkung. Gegen die rabiate Frau wird neben dem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidung sowie Körperverletzung eingeleitet.
Nachfolgend der Polizeibericht:  „Am vergangenen Sonntag, gegen 13.05 Uhr kontrollierten zwei Beamte des PK Bad Nenndorf eine 28-jährige Bad Nenndorferin, die die K58/Rodenberger Straße in Lauenau mit einem E-Scooter befuhr.

Im Rahmen der Verkehrskontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an.

Die 28-Jährige zeigte sich sofort aggressiv und versuchte mit ihrem E-Scooter zu flüchten, was nur der schnelle Griff eines Beamten in den Lenker des E-Scooters verhinderte. Die junge Nenndorferin startete einen weiteren Fluchtversucht, riss an ihrem E-Scooter, beleidigte die Beamten und schlug mehrfach mit der Faust gegen Arm und Oberkörper des den E-Scooter festhaltenden Beamten. Erst eine Ohrfeige unterbrach die Schläge in Richtung des Beamten. Nur mühsam und unter heftiger Gegenwehr gelang es den beiden Polizisten, die Frau zu fixieren.

Lediglich vorbeigehende Passanten wurden ebenso beleidigt wie die Polizei. Nur unter großer Kraftanstrengung und weiterer Unterstützung konnten ihr letztlich Handfesseln angelegt und sie zur Polizeidienststelle nach Bad Nenndorf gebracht werden.

Die Polizeibeamten im Alter von 52 und 22 Jahren wurden leicht verletzt. Sie waren weiterhin dienstfähig. Auch die 28-jährige Beschuldigte wurde leicht verletzt.

Nach Durchführung einer Blutentnahme durch eine Ärztin wurde die Beschuldigte aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen sie wurden neben dem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidung sowie Körperverletzung eingeleitet.“

 

 

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