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Mitteilung der Landkreisverwaltung Hameln-Pyrmont

Im Nachbarkreis Lippe ist Geflügelpest aufgetreten - Überwachungszone auch im Weserbergland

Donnerstag 1. Dezember 2022 – Hameln (wbn). Der Landkreis Hameln-Pyrmont muss wegen der Gefahr einer Geflügelpest eine Überwachungszone einrichten.

Dies hat heute die Landkreisverwaltung mitgeteilt. Im benachbarten Kreis Lippe ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest - Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI - festgestellt worden.

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Demzufolge wurde um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone in einem Radius von insgesamt zehn Kilometer gebildet. Diese Überwachungszone betrifft auch den Landkreis Hameln-Pyrmont, wo sich in den betroffen Bereichen Bad Pyrmonts und Aerzens jedoch nur wenige Geflügelhaltungen befinden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen.
„In dem abgesperrten Gebiet dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes möglich“, erklärt Dr. Maike Himmelsbach, Amtstierärztin beim Landkreis Hameln-Pyrmont. Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen dem Kreisveterinäramt aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen. Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden. Zudem ist das gehaltene Geflügel in der Überwachungszone in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Alternativ kann die Haltung von Geflügel unter Netzen oder Gittern stattfinden, wenn die Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln als Abdeckung eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen. Die entsprechende Verfügung, weitere Beschränkungen und ein Link zur Karte mit dem betroffenen Gebieten sind im Internet unter  https://www.hameln-pyrmont.de/veterinaeramt zu finden.

Gemäß der aktuellen Risikobewertung des FLI wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch eingestuft. Umso wichtiger ist es, dass auch in allen anderen Geflügelhaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und wenn nötig weiter verbessert werden, um Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verhindern.

Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen von einem Tierarzt durchzuführen. „Eine Ansteckung von Menschen kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch als sehr gering einzuschätzen“, betont Dr. Himmelsbach. Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Aktuelle Informationen zur aviären Influenza können auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/

 

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