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Mehr Probleme als erwartet

Bildungs- und Leistungspaket mit Anlaufschwierigkeiten - Landkreis schreibt jetzt alle Empfänger an

Hameln (wbn). Von „Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung des Bildungs- und Leistungspaketes“ spricht der Landkreis Hameln-Pyrmont und spielt mit offenen karten. Offenbar lässt sich das Vorhaben nicht so schnell umsetzen wie es die Organisatoren sich gedacht haben. Deswegen wird jetzt die Zielgruppe direkt und schriftlich angesprochen – so gut es geht.

Nachfolgende Pressemitteilung hat die Redaktion heute aus der Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont erhalten: Der Landkreis Hameln-Pyrmont reagiert auf die Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets und benachrichtigt jetzt die Leistungsempfänger schriftlich. Das Sozialamt des Landkreises Hameln-Pyrmont und das JobCenter haben sich darauf verständigt, alle erreichbaren möglichen Leistungsberechtigten mit einem Schreiben über die Leistungen und die rückwirkende Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes zu informieren.

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Bei dem erreichbaren Personenkreis handelt es sich um die Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung (SBG XII)  sowie die Empfänger von Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die noch vor Ostern ein entsprechendes Anschreiben erhalten. Die Antragsfrist für rückwirkende Leistungen endet für diesen Personenkreis am 30.04.2011 (nach derzeitiger Rechtslage). Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind gehalten, ebenfalls entsprechend zeitnah zu verfahren.

Die Empfänger von Wohngeld und Kinderzulagen werden auf die ausführlichen Informationen sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen hingewiesen, die auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont unter www.hameln-pyrmont.de abrufbar sind; für weitere Auskünfte ist der zuständige Fachdienst auch telefonisch unter 05151/903 3100 erreichbar. Die Empfänger von Wohngeld und Kinderzulagen haben noch bis zum 31. Mai 2011 die Möglichkeit, die Leistungen rückwirkend zu beantragen. Die Anschreiben an die Leistungsberechtigen des Jobcenters sind bereits versandt."

 

 

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