Niewisch-Lennartz betont Vorreiterrolle der Fachgerichte
Modern und leistungsfähig: Digitale Zukunft soll in der Niedersächsischen Justiz Einzug halten

Dienstag 10. Februar 2015 - Hodenhagen/Hannover (wbn). Papierakten und Aktenböcke in der Rechtskommunikation sollen in Niedersachsen bald der Vergangenheit angehören.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) hat heute bei einer Tagung in Hodenhagen die Vorreiterrolle der Fachgerichte bei der schrittweisen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs herausgestellt. „Die Arbeits- und Verwaltungsgerichte sind bei diesem Thema ganz weit vorne und sammeln wertvolle Praxiserfahrungen, die uns sehr helfen bei der Entwicklung und Umsetzung einer modernen und leistungsfähigen Justiz in ganz Niedersachsen.“

 

 

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Das Land Niedersachsen will neben der spätestens ab 2022 bundesweit für Anwälte und Behörden verpflichtend vorgeschriebenen elektronischen Kommunikation auch die elektronische Akte einführen. Ein Schriftsatz vom Anwalt, der per Post eingereicht wird, ist dann unwirksam, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums mit dem Titel „Schritt für Schritt: Niedersachsens Justiz goes digital“.

Niewisch-Lennartz: „Mit der schrittweisen Einführung bereiten wir die niedersächsische Justiz planmäßig und wirtschaftlich auf die digitale Zukunft vor. Eine Papierakte, die von Aktenbock zu Aktenbock wandert, gehört dann der Vergangenheit an.“

Elektronische Einreichung bereits vereinzelt möglich

Nach erfolgreicher Erprobung an Testgerichten können bereits seit November 2013 an allen niedersächsischen Verwaltungsgerichten Schriftsätze, Klagen und Erklärungen auf elektronischem Wege eingereicht werden; die Arbeitsgerichte folgten ein Jahr später im November 2014. Dazu wird ein besonders gesichertes elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach verwendet sowie eine qualifizierte elektronische Signatur, die den Datenschutz gewährleistet. Die Versendung einer gewöhnlichen E-Mail reicht dagegen nicht aus. Dadurch können Verfahrensbeteiligte Klagen und Anträge sicher, zeit- und kostensparend einreichen. Zugleich sind die Gerichte in der Lage, Dokumente papierlos am Computer weiter zu bearbeiten und Verfahrensabläufe zu beschleunigen. „Das macht die Verfahren insgesamt effizienter."

Ziel: Umsetzung zwei Jahre vor der gesetzlichen Deadline

Die Ministerin kündigte an, nach der erfolgreichen Testphase an den Fachgerichten im Sommer mit dem Landgericht Oldenburg das erste ordentliche Gericht an den Start zu schicken. „Unser Ziel ist, die elektronische Kommunikation mit professionellen Verfahrensbeteiligten für alle niedersächsischen Fachgerichte ab 2020 verbindlich vorzuschreiben", so die Ministerin. „Damit liegen wir zwei Jahre vor der gesetzlich festgeschriebenen Deadline."

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Hintergrund: Im Juli vergangenen Jahres hat die Niedersächsische Justizministerin das Programm „eJuNi" (elektronische Justiz Niedersachsen) gestartet. Damit soll das im Jahr 2013 verabschiedete „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" umgesetzt werden. Dieses verpflichtet Justiz, Anwaltschaft und Behörden bundesweit, spätestens ab dem Jahr 2022 ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren. Für Bürger bleibt die Teilnahme freiwillig. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung stellt sich die Justiz der Digitalisierung der Gesellschaft und der fortschreitenden Modernisierung des Rechts- und Geschäftsverkehrs.

 
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