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Aufgrund einer neuen Risikobewertung:

Stallpflicht wird ab Mittwoch in Landkreisen mit geringer Geflügeldichte aufgehoben – Aufstallungspflicht nur noch in zehn Landkreisen

Montag, 13. Februar 2017 – Hannover (wbn). Die Aufstallung in Niedersachsen hat ein Ende! Zumindest für die Landkreise mit geringer Geflügeldichte. Das teilte das Land Niedersachsen heute mit. Somit werden rund 70 Prozent aller Geflügelhalter von der Stallpflicht befreit. Grund für die Aufhebung ist eine neue Risikobewertung. Eine flächendeckende Aufstallung gilt ab Mittwoch nur noch in den Landkreisen mit einer Geflügeldichte von mehr als 1.000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. Im Weserbergland betrifft dies nur den Kreis Nienburg, alle weiteren Kreise sind von der Stallpflicht befreit.

In insgesamt zehn Landkreisen gilt weiterhin die Stallpflicht: Neben Nienburg fallen darunter auch die Kreise Diepholz, Oldenburg, Vechta, Osnabrück, Cloppenburg, Grafschaft Bentheim, Emsland, Ammerland und Stade. Wie schon die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen regelt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium nun mit einem Erlass die Stallpflicht neu, um den Tierschutz aufrechtzuerhalten. In den Landkreisen mit einer geringen Geflügeldichte können Behörden nur noch eine Teil-Aufstallung verfügen. Und das auch nur in Gebieten, in denen das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist. Ausnahmen soll es aber auch bei Hobbyhaltern in den Landkreisen mit allgemeiner Stallpflicht geben, wenn sie ihr Geflügel effektiv vor Wildvögeln schützen.

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„Für das Tierwohl ist eine so lange Stallpflicht mit großen Problemen behaftet“, sagte Agrarminister Christian Meyer und führt weiter aus: „Bisher sind vor allem Großbestände von der Geflügelpest betroffen.“ Rund 37.000 Geflügelhalter werden damit verschont, allerdings rund 90 Prozent der kommerzielle gehaltenen Tieren müssen weiterhin in ihren Ställen bleiben. „Das ist eine angemessene Abwägung zwischen Tierwohl, Risiken und den hohen Belastungen insbesondere für Rassegeflügelzüchter und Kleinbetriebe“, so Meyer.

„Ein direkter räumlicher Zusammenhang zwischen den Wildvogelfunden und den Ausbrüchen der Geflügelpest ist kaum feststellbar. Eine kreisweite Aufstallung bei nur geringer Geflügeldichte dürfte also keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit bringen“, so der Minister: „Mit der neuen Regelung schonen wir vor allem Tausende von kleineren Betrieben, bei denen die fortgesetzte Aufstallung auf zunehmende Probleme stößt. Wir müssen aber Tierschutzprobleme vermeiden und die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren.“

 

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