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Gute Nachricht für alle, die mal eben zwischendurch informiert sein wollen

Lesen Sie gerade privat am Arbeitsplatz die Weserbergland-Nachrichten.de? Der Chef kann Sie deshalb nicht feuern!

Hameln/Mainz (wbn). Sie brauchen bei Ihrem Internet-Spaziergang am Arbeitsplatz kein schlechtes Gewissen zu haben. Denn es liegt eine wichtige Grundsatzentscheidung vor für alle, die gerade am Arbeitsplatz sitzen und zum Beispiel wie gewohnt kurz mal in die Weserbergland-Nachrichten.de schauen.

Immer mehr Bundesbürger bevorzugen Online-Nachrichten aus dem Internet als schnellstmögliche und umfassende Information. Sie wollen nicht mehr warten, bis die Neuigkeiten irgendwann am nächsten Morgen "gedruckt" vorliegen und oft schon überholt sind. Deshalb ist der Nachrichten-Überblick am Arbeitscomputer bereits Standard. Der private Blick ins Internet am Arbeitsplatz darf jedoch nicht automatisch zu einer Kündigung führen - so lautet eine heutige Meldung der Online-Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt".  Wegweisendes Urteil aus Rheinland-Pfalz: Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund – das hat das Landesarbeitsgericht entschieden. Demnach muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angestellte die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erledigt hat.

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Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Dies geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. (Az.: 6 Sa 682/09) .

 

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