Schwerpunkt lag bei Baustellen und Handwerksbetrieben

Schlag gegen die Schwarzarbeit in Niedersachsen: 385 Rechtsverstöße aufgedeckt

Mittwoch 6. Juni 2018 - Hannover / Hameln (wbn). Erfolgreiche Aktion: 385 mutmaßliche Rechtsverstöße sind bei Zollkontrollen gegen Schwarzarbeit in Niedersachsen aufgedeckt worden.

In der vergangenen Woche haben die Landkreise und Kommunen gemeinsam mit dem bundesweit zuständigen Zoll Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Niedersachsen durchgeführt.

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Dabei wurden sie von Mitarbeitern der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter, der deutschen Rentenversicherung sowie Jobcenter und der Polizei unterstützt. Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und von der Generalzolldirektion koordinierten Großaktion waren 318 Prüfer an verschiedenen Orten in Niedersachsen im Einsatz. Insgesamt wurden 524 Objekte, 2294 Personen und 874 Betriebe überprüft. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag bei Baustellen und Betrieben im Handwerkssektor.

Die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden achteten insbesondere auf die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Eintragungs-, Anzeige- bzw. Erlaubnispflichten. Der Zoll kontrollierte unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften und des Mindestlohns. In dem viertägigen Aktionszeitraum wurden 385 mutmaßliche Rechtsverstöße, davon in 22 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 54 Fällen gegen die Handwerksordnung, festgestellt. In 139 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.

Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 29 Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in 32 Fällen die Vermutung, dass Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird in 15 Fällen wegen Scheinselbstständigkeit und in 94 Fällen unter anderem wegen Missachtung melderechtlicher Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt. Bei Feststellung tatsächlicher Rechtsverstöße wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

 
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