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Erleichterung für die Schülerbeförderung

Landratskandidat Stephan Walter: „Schulanfangszeiten entzerren“ - dann könnten Schüler auch länger schlafen

Hameln (wbn). Für eine flexiblere Handhabung des Schulbeginns macht sich die CDU im Weserbergland stark. Davon hätten alle was: Die Schüler, die Busunternehmer und die Schule.

„Durch eine Entzerrung der Schulanfangszeiten können wir die Schülerbeförderung in Hameln-Pyrmont entlasten, Kosten sparen und das Lernverhalten positiv beeinflussen“, ist sich der Landratskandidat der CDU, Dr. Stephan Walter, sicher. Durch eine Staffelung der Schulanfangszeiten an bestimmten Schulen und Schulzentren könnte der morgendliche Personennahverkehr verbessert und eine Überfüllung der Busse vermieden werden. Studien belegten, dass ein späterer Schulbeginn vor allem für Kinder etwa ab der 8. Klasse sich positiv auf ihr Lernverhalten auswirke.

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„Vor allem Jugendliche in der Pubertät sind demnach fitter, wenn sie länger schlafen dürfen“, so Stephan Walter. Organisatorisch sei es durchaus möglich, die Verschiebung vorzunehmen, ohne den Schulalltag bis weit in den Nachmittag hinein auszuweiten, meint Stephan Walter. Walter sieht auch im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs erhebliche Vorteile durch eine Entzerrung der Schulanfangszeiten. Die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge werde in der Regel vom Bedarf in den Morgenstunden bestimmt. Der ÖPNV sei dann vor allem auf die Schülerbeförderung ausgerichtet, was zu kurzen Einsatzzeiten und einem größeren Fahrzeugpark führe. Das gelte vor allem dann, wenn sich der Schulanfang auf eine Zeit konzentriere. Das Bundesverkehrsministerium verweise auf ein  Konzept, bei dem Schulstandorte nacheinander angefahren werden. Es zeige, dass Fahrzeuge eingespart werden können, wenn die Schulanfangszeiten darauf abgestimmt werden. Walter: „Die Vorteile liegen auf der Hand: Geringere Betriebskosten für den ÖPNV, weniger umweltschädliche Emissionen, mehr Sicherheit in den Bussen für unsere Kinder, mehr Direktfahrten und eine Verringerung der Wartezeiten. Darüber hinaus wird der Schulträger von Kosten entlastet.“

 

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