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Voraussetzung: Land übernimmt die Kosten

Damit es schneller geht: Oetjen (FDP) will Städte und Gemeinden für Flüchtlingsbetreuung besser einbinden

Sonntag 25. Oktober 2015 - Hannover (wbn). Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, fordert eine stärkere Einbindung der Kommunen für eine effektivere Betreuung von Flüchtlingen.

So könne etwa die Registrierung und Antragsstellung von den Kommunen in Niedersachsen bei Kostenübernahme durch das Land übernommen werden, sagte Oetjen. „Bislang erleben wir, dass durch die Zuständigkeit des Landes alles sehr lange dauert. Vor Ort könnte das schneller, effektiver und zielgerichteter abgearbeitet werden“, so der FDP-Politiker. Auch der Gesundheitscheck, die allgemeine Gesundheitsversorgung und die Sprach- und Integrationskurse könnten in die Zuständigkeit von Städten und Gemeinden übergehen.

 

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Derzeit müssen die in den Kommunen bereits untergebrachten Flüchtlinge gesammelt nach mehreren Wochen umher gefahren werden, um verschiedene Dinge dieser Art an zentralen Orten zu erledigen. „Die betroffenen Städte und Gemeinden könnten in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern flexibler und schneller handeln als Bund und Land dies jemals könnten“, sagte Oetjen.

Er forderte Innnenminister Pistorius auf, eine solche Kommunalisierung in der Flüchtlingspolitik ähnlich wie bei der gerade ermöglichten Einrichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Kommunen generell zu unterstützen. Maßgebliche Voraussetzung sei dafür die volle Kostenübernahme der übertragenen Aufgaben. Bislang fehlen klare Aussagen des Landes zu der Kostenerstattung, insbesondere zu den Stundensätzen für Haupt- und Ehrenamt. Oetjen: „Wir brauchen kreative und schnelle Lösungen, um den hier ankommenden Flüchtlingen effektiv zu helfen. Wenn Kommunen aktiv werden können, sollten wir sie unterstützen.“

Hintergrund: Registrierung, Gesundheitscheck sowie Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge fallen derzeit in die Zuständigkeit von Bund und Land und werden deshalb oft nur an zentralen Orten vorgenommen. Wenn sie registriert sind, können Flüchtlinge sofort dem Landkreis zugewiesen werden, der sie auch in der Erstaufnahme hat. Damit kann der betroffene Landkreis dann auch sofort versuchen die Flüchtlinge dauerhaft unterzubringen.

 

 

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