Blaulicht

68-Jähriger fährt betrunken in Brückengeländer und flieht

Mit 1,85 Promille hat ein 68-jähriger Autofahrer am Sonntagabend in Linse ein Brückengeländer beschädigt und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Polizei stellte den Mann noch am selben Abend und leitete ein Strafverfahren ein.

Unfall auf kleiner Brücke in der Mühlenstraße

Der Vorfall ereignete sich in der Mühlenstraße in Linse, einem Ort im Landkreis Holzminden. Der Fahrer überquerte mit seinem Fahrzeug eine kleine Brücke. Dabei kam er nach rechts von der Fahrbahn ab. Sein Wagen kollidierte mit dem Brückengeländer. Das Geländer wurde bei dem Aufprall beschädigt.

Der 68-Jährige blieb bei dem Unfall unverletzt. Dennoch entfernte er sich mit seinem Fahrzeug vom Unfallort. Er verständigte weder die Polizei noch wartete er auf die Beamten.

Atemalkoholtest belegt absolute Fahruntüchtigkeit

Die Polizei konnte den Mann im Anschluss ausfindig machen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,85 Promille. Dieser Wert liegt im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Ab 1,6 Promille gilt in Deutschland per Gesetz die absolute Fahruntüchtigkeit.

Die Beamten leiteten umgehend ein Strafverfahren gegen den 68-Jährigen ein. Ihm werden gleich mehrere Delikte vorgeworfen: Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Beides sind Straftaten nach dem Strafgesetzbuch beziehungsweise der Straßenverkehrsordnung.

Führerschein und rechtliche Konsequenzen

Nach einem Atemalkoholtest in diesem Bereich folgt in der Regel die sofortige Sicherstellung des Führerscheins. Ob dies im vorliegenden Fall geschehen ist, geht aus der Polizeimitteilung nicht ausdrücklich hervor. Das Strafverfahren läuft.

Wer mit absoluter Fahruntüchtigkeit am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Dazu zählen Geldstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und je nach Schadensausmaß auch Freiheitsstrafen auf Bewährung. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort verschärft die Lage zusätzlich.

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Wochenende mit mehreren Alkoholvorfällen im Landkreis

Der Fall in Linse war nicht der einzige Alkoholvorfall im Bereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont und Holzminden an jenem Wochenende. Die Polizei registrierte am selben Wochenende mehrere Verstöße. Dazu zählten weitere Unfallfluchten und Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis.

Die Häufung solcher Vorfälle verdeutlicht, vor welchen Herausforderungen die Verkehrspolizei in der Region regelmäßig steht. Besonders an Wochenenden kontrollieren die Beamten verstärkt. Dennoch bleiben nicht alle Fahrten unter Alkoholeinfluss unentdeckt, wie der Fall in Linse zeigt.

Fazit

Der 68-Jährige aus dem Landkreis Holzminden hat mit seiner Fahrt gleich mehrfach gegen das Gesetz verstoßen. Die Kombination aus Trunkenheitsfahrt und Fahrerflucht zieht ernste strafrechtliche Folgen nach sich. Der Fall zeigt erneut: Wer betrunken fährt und flieht, kommt selten ungestraft davon.

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