Blaulicht

Landgericht Braunschweig: Zwei Dealer hinter Gittern

Zwei Angeklagte müssen ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig hat sie wegen Betäubungsmittelhandels und des Betriebs illegaler Cannabis-Plantagen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte das Urteil auf Nachfrage. Der Richterspruch erging bereits Anfang Juni.

Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis

Beide Verurteilten hatten laut Gericht mit Betäubungsmitteln und Cannabis gehandelt. Zudem waren sie am Betrieb von Cannabis-Plantagen beteiligt. Details zu den genauen Tatorten und der Menge der sichergestellten Drogen nannte das Gericht nicht öffentlich.

Der illegale Handel mit Cannabis ist trotz der teilweisen Legalisierung weiterhin strafbar. Wer gewerbsmäßig oder als Teil einer Gruppe handelt, riskiert erhebliche Freiheitsstrafen. Das Strafgesetzbuch sieht für bandenmäßigen Drogenhandel Freiheitsstrafen von zwei bis zu 15 Jahren vor.

Rechtlicher Rahmen nach der Cannabis-Teillegalisierung

Seit April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz. Es erlaubt Erwachsenen den Besitz kleiner Mengen für den Eigengebrauch. Der gewerbliche Handel bleibt jedoch verboten und wird weiterhin strafrechtlich verfolgt.

Gerichte in der Region haben zuletzt mehrfach entsprechende Urteile gesprochen. Das Landgericht Arnsberg verurteilte im April 2025 drei Männer aus Soest wegen illegalen Drogenhandels. Sie profitierten beim Strafmaß vom neuen Cannabis-Gesetz und erhielten mildere Strafen.

In Bad Lauterberg, ebenfalls in Niedersachsen, wurden drei Männer wegen eines Überfalls auf eine illegale Cannabis-Plantage zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Der Fall zeigt: Auch das kriminelle Umfeld solcher Plantagen wird konsequent verfolgt.

Vergleichbare Fälle aus der Region

Cannabis-Plantagen im größeren Stil sind kein Einzelphänomen. In Schöningen wurde 2023 ein Helfer zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er war nach Gerichtsauffassung nur ein kleines Rad im Getriebe. Die Haupttäter blieben auf der Flucht.

Lesen  Sprayer auf LGS Bad Nenndorf: Sicherheitsdienst schnappt Täter

In Werlte verhängte ein Gericht im selben Jahr mehrjährige Haftstrafen gegen zwei Männer. Sie hatten eine Cannabis-Plantage betrieben, aber nie Ernte eingefahren. Die Strafe traf sie dennoch hart.

Strafrahmen je nach Schwere der Tat

Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere des Delikts. Einfacher Drogenhandel kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wer gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied handelt, muss mit mindestens zwei Jahren rechnen. Beim bandenmäßigen Handel mit Waffen sind bis zu 15 Jahre möglich.

Fahrlässiges Handeln wird milder bewertet. Hier sieht das Gesetz maximal ein Jahr vor. In den meisten Verfahren rund um Cannabis-Plantagen geht die Justiz jedoch von vorsätzlichem Handeln aus.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Braunschweig reiht sich in eine Serie ähnlicher Entscheidungen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein. Die Gerichte signalisieren klar: Der gewerbliche Drogenhandel wird auch nach der Cannabis-Teillegalisierung konsequent verfolgt. Wer auf illegale Plantagen und Handelsstrukturen setzt, riskiert mehrjährige Haftstrafen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"